^2 Sen. benef. 2, 27.

^3 Dio 60, 34.

^4 Tac. ann. 13, 42; Dio 61, 10.

^5 Mart. epigr. 4, 54, 7.

^6 vita 10.

^7 Die Angabe Olympiodors (p. 44 Müller), daß zahlreiche Häuser Roms je 4000 Pfund Gold (ανά τεσσαράκοντα χρυσού κεντηνάρια), ungerechnet die etwa ein Drittel der Summe erreichenden Naturallieferungen, die Häuser zweiten Ranges 1500 bis 1000 Pfund Gold an Einkünften bezogen hätten, kann nur in der oben angegebenen Beschränkung richtig sein, da die Einkünfte doch nicht von 1500 auf 4000 gesprungen sein werden. 4000 Pfund Gold Einkünfte geben nach alter Rechnung, das Goldpfund zu 4000 Sesterzen gerechnet und mit 5 Prozent kapitalisiert, ein Vermögen von 320 Mill. Sesterzen, wozu dann die Naturalabgaben kommen.

^8 In der lustigen Geschichte, die der Arzt Galenus (13 p. 636 Kühn) “ohne Namen zu nennen” erzählt, von dem Römer, “der nicht mehr als 5 Mill. Denare Vermögen hat”, wird dieser medizinische Amateur, der es unter seiner Würde hält, sich billiger Rezepte zu bedienen, keineswegs als ein armer Mann bezeichnet, sondern vielmehr immer “der Reiche” genannt, aber wohl entgegengesetzt den “noch viel Reicheren oder den Königen”, welche mit recht teuren Rezepten zu versehen hier Galenus seine Kollegen instandsetzt. Noch weniger dürfte aus der Anekdote bei Epiktetos (diss. 1, 26, 11) gefolgert werden, daß ein Vermögen von 1½ Mill. Denaren jemals ernsthaft als Armut betrachtet worden ist. Ebenso wird, wenn der jüngere Plinius (epist. 2, 4) von seinen modicae facultates spricht, in Anschlag zu bringen sein, daß der gebildete Reiche sich nicht gern selbst so nennt.

^9 Plin. epist. 33, 135. Ähnlich läßt Martialis (epigr. 4, 37) den reichen Mann, der seine Gäste mit der Aufzählung seiner Reichtümer langweilt, erst die an verschiedene Leute ausgeliehenen Summen, zusammen etwa 3 Mill., aufführen, dann die Renten aus Häusern und Grundstücken mit 3 Mill., dann die der Weiden von Parma mit 600000 Sesterzen. In einem anderen Epigramm 5, 13 vergleicht er sein bescheidenes Dichterlos mit dem eines Reichen, dem die Kasten der Freigelassenen, das heißt der städtischen Geschäftsleute, der Boden Ägyptens und die Weiden von Parma zinsen.

^10 Mart. 14, 122.

^11 schol. Iuv. zu V, 109.