Die Regulierung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der Reichsverwaltung nach dem Schluß der Bürgerkriege kam das gesamte Gallien, so wie es Caesar übertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit Ausschluß des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseits der Alpen, unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach Gallien und vollzog im Jahre 727 (27) in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen Landesteile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und für sie die Steuerzahlung reguliert ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchführung der neuen Ordnung stieß auf große Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind nicht bloß militärische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in Gallien im Jahre 735 (19) und den des Kaisers selbst während der Jahre 738-741 (16-13) veranlaßten; und die dem kaiserlichen Hause angehörigen Statthalter oder Kommandoführer am Rhein, Augustus’ Stiefsohn Tiberius 738 (16), dessen Bruder Drusus 742-745 (12-9), wieder Tiberius 745-747 (9-7), 757-759 (3-5 n. Chr.), 763-765 (9-11 n. Chr.), dessen Sohn Germanicus 766-769 (12-15 n. Chr.), hatten alle auch die Aufgabe, die Organisation Galliens weiterzuführen. Das Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die Waffengänge am Rhein; man erkennt dies darin, daß der Kaiser die Fundamentierung selbst in die Hand nahm und die Durchführung den nächst- und höchstgestellten Männern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der Bürgerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten sich über die alte wie über die neue Provinz; indes gab Augustus das altrömische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeer bis an die Cevennen schon im Jahre 732 (22) an die senatorische Regierung ab und behielt nur Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgelöst, deren jedem ein selbständiger kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Einteilung knüpfte an an die schon von dem Diktator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensätzen beruhende Dreiteilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien, das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Bellten; auch ist wohl beabsichtigt worden, diese den Ausbau der römischen Herrschaft fördernden Gegensätze einigermaßen in der administrativen Teilung zum Ausdruck zu bringen. Indes ist dies nur annähernd durchgeführt worden und konnte auch praktisch nicht anders realisiert werden. Das rein keltische Gebiet zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien hinzugelegt, das gesamte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; überhaupt überwog der Keltenstamm in dem Grade, daß die vereinigten Provinzen die “drei Gallien” heißen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien, nominell dem Ersatz für die verlorene oder nicht zustande gekommene wirklich germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militärgrenze, wird in dem folgenden Abschnitt die Rede sein.
Die rechtlichen Verhältnisse wurden in durchaus verschiedener Weise für die alte Provinz Gallien und für die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und vollständig latinisiert, in dieser zunächst nur das bestehende nationale Verhältnis reguliert. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer eingreift als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen Administration, hat wohl die noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Länder der Langue d’oc und der Provence zu denen der Langue d’oui zunächst und hauptsächlich herbeigeführt.
Soweit wie die Romanisierung Südspaniens war die des gallischen Südens in republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in Spanien waren bei weitem stärker und stetiger als die gallischen, die Städte latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der Gracchen und unter ihrem Einfluß Narbo gegründet worden, die erste eigentliche Bürgerkolonie jenseits des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing, die Geschicke Roms zu leiten, wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das Versäumte nachgeholt. Die Kolonie Narbo wurde verstärkt und war unter Tiberius die volkreichste Stadt im gesamten Gallien. Dann wurden, hauptsächlich auf dem von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Bürgergemeinden angelegt, darunter die bedeutendsten militärisch Forum Iulii (Fréjus), Hauptstation der neuen Reichsflotte, für den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemündung, das bald, als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo überflügelnd, die rechte Erbin Massalias und das große Emporium des gallisch-italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unterscheiden, und geschichtlich kommt darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der Testamentsvollstrecker Caesars. Überall weicht die keltische Gauverfassung der italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Küstengebiet, früher den Massalioten untertänig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in der Weise, daß die “Prätoren” der Volker dem ganzen, 24 Ortschaften umfassenden Bezirk vorstanden ^2, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt Nemausus (Nîmes) trat. Ähnlich erhielt der ansehnlichste aller Gaue dieser Provinz, der der Allobrogen, welche das Land nördlich der Isère und östlich der mittleren Rhone, von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche städtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt Vienna das römische Bürgerrecht gewährte. Ebenso wurden in der gesamten Provinz die größeren Zentren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach latinischem Recht organisiert, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluß der augustischen Zeit war die Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollständig romanisiert, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesamten Provinz bis auf geringe Überreste beseitigt. Die Bürger der Gemeinden, denen das Reichsbürgerrecht verliehen war, und nicht minder die Bürger derjenigen latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch Bekleidung von Ämtern in ihrer Heimatstadt für sich und ihre Nachkommen das Reichsbürgerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern vollständig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Ämtern und Ehren.
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^2 Das zeigt die merkwürdige Inschrift von Avignon (Herzog, Galliae Narbonensis historia, descriptio, institutorum compositio. Leipzig 1864 n. 403): T. Carisius T. f. pr(aetor) Volcar(um) dar, das älteste Zeugnis für die römische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.
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Dagegen in den drei Gallien gab es Städte römischen und latinischen Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche ^3, die eben darum auch zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehörte, die Stadt Lugudunum (Lyon). Am äußersten Südrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der städtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluß der Rhone und der Saône, an einer militärisch wie kommerziell gleich wohlgewählten Stelle war während der Bürgerkriege, zunächst infolge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna ansässiger Italiener ^4, im Jahre 711 (43) diese Ansiedlung entstanden, nicht hervorgegangen aus einem Keltengau ^5 und daher auch immer mit eng beschränktem Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen römischen Bürgerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der drei Gallien, den Rechtsverhältnissen nach einigermaßen wie Washington in dem nordamerikanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehörde hatten die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residierten sie regelmäßig in Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshälfte, welche nach dem Muster der hauptstädtischen Garnison eine ständige Besatzung erhielt ^6. Die einzige Münzstätte für Reichsgeld, die wir im Westen für die frühere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen können, ist die von Lyon. Hier war die Zentralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der Knotenpunkt des gallischen Straßennetzes. Aber nicht bloß alle Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Römerstadt wurde auch, wie wir weiterhin sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller daran sich knüpfenden politischen und religiösen Institutionen, seiner Tempel und seiner Jahresfeste. Also blühte Lugudunum rasch empor, gefördert durch die mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die für den Handel ungemein günstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius’ Zeit bezeichnet sie als die zweite in Gallien nach Narbo; späterhin nimmt sie daselbst den Platz neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im Jahre 64 einen großen Teil Roms in Asche legte, sandten die Lugudunenser den Abgebrannten eine Beihilfe von 4 Millionen Sesterzen (870000 Mark), und als ihre eigene Stadt im nächsten Jahr dasselbe Schicksal in noch härterer Weise traf, steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glänzender als zuvor erstand die Stadt aus ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitläuften eine Großstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der späteren Kaiserzeit freilich tritt sie zurück hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten Platz; wenn noch in Tiberius’ Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so teilt bereits ein Schriftsteller aus der Zeit des Claudius den Primat daselbst dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens ^7, man darf vielleicht sagen des Okzidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmäßige Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrhunderts sagt, die größte Stadt jenseits der Alpen. Indes die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und seine Thermen empfing, die wohl genannt werden dürfen neben den Stadtmauern der römischen Könige und den Bädern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit ist Lyon das römische Zentrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloß, weil es an Volkszahl und Reichtum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Südens, eine von Italien aus gegründete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach römische Stadt war.
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^3 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfer See) kann in den drei Gallien der Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden; aber da diese Gemeinde später als civitas Equestrium auftritt (Inscr. Helv. 115), so scheint sie unter die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.
^4 Die aus Vienna von den Allobrogen früher Vertriebenen (οι εκ Ουιέννης τής Ναρβονησίας υπό τών Αλλοβρίγων ποτέ εκπεσόντες) bei Dio 46, 50 können nicht wohl andere gewesen sein als römische Bürger, da die Gründung einer Bürgerkolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich begreift. Die “frühere” Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem Allobrogenaufstand unter Catugνatus im Jahre 693 (61). Die Erklärung, warum die Vertriebenen nicht zurückgeführt, sondern anderweitig angesiedelt wurden, fehlt, aber es lassen sich dafür mancherlei Veranlassungen denken, und die Tatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt zufließenden Renten (Tac. hist. 1, 65) mögen ihr wohl auf Kosten von Vienna verliehen worden sein.