^9 Darauf führt außer der Inschrift bei Boissieu, Lyon, S. 609, wo die Worte totus cens[us Galliarum] mit dem Namen eines der Altarpriester in Verbindung gebracht werden, die Ehreninschrift, welche die drei Gallien einem kaiserlichen Beamten a censibus accipiendis setzen (Heuzen 6944); derselbe scheint die Katasterrevision für das ganze Land geleitet zu haben, eben wie früher Drusus, während die Schätzung selbst durch Kommissarien für die einzelnen Landschaften erfolgte. Auch ein sacerdos Romae et Augusti der Tarraconensis wird belobt ob curam tabulari censualis fideliter administratam (CIL II, 4248); es waren also mit der Steuerrepartierung wohl die Landtage aller Provinzen befaßt. Die kaiserliche Finanzverwaltung der drei Gallien war wenigstens der Regel nach so geteilt, daß die beiden westlichen Provinzen (Aquitanien und Lugudunensis) unter einem Prokurator standen, Belgica und die beiden Germanien unter einem andern; doch hat es rechtlich feste Kompetenzen dafür wohl nicht gegeben. Auf eine regelmäßige Beteiligung bei der Aushebung darf aus der von Hadrian, offenbar außerordentlicher Weise, mit Vertretern aller spanischen Distrikte gepflogenen Verhandlung (vita 12) nicht geschlossen werden.
^10 Für die arca Galliarum, den Freigelassenen der drei Gallien (Heuzen 6393), den adlector arcae Galliarum, inquisitor Galliarum, iudex arcae Galliarum gibt meines Wissens keine andere Provinz Analogien; und von diesen Einrichtungen hätten, wenn sie allgemein gewesen wären, die Inschriften sicher auch sonst Spuren bewahrt. Diese Einrichtungen scheinen auf eine sich selbst verwaltende und besteuernde Körperschaft zu führen (der in seiner Bedeutung unklare adlector kommt als Beamter in Kollegien vor CIL VI, 355; Orelli 2406); wahrscheinlich bestritt diese Kasse die wohl nicht unbeträchtlichen Ausgaben für die Tempelgebäude und für das Jahrfest. Eine Staatskasse ist die arca Galliarum nicht gewesen.
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Die Zusammensetzung des Landtags, welche uns ziemlich genau bekannt ist ^11, zeigt, in welcher Weise die Nationalitätenfrage von der Regierung behandelt ward. Von den sechzig, später vierundsechzig auf dem Landtag vertretenen Gauen kommen nur vier auf die iberischen Bewohner Aquitaniens, obwohl dieses Gebiet zwischen der Garonne und den Pyrenäen unter eine sehr viel größere Zahl durchgängig kleiner Stämme geteilt war, sei es, daß die übrigen von der Vertretung überhaupt ausgeschlossen waren, sei es, daß jene vier vertretenen Gaue die Vororte von Gauverbänden sind ^12. Späterhin, wahrscheinlich in traianischer Zeit, ist der iberische Bezirk von dem Lyoner Landtag abgetrennt und ihm eine selbständige Vertretung gegeben worden ^13. Dagegen sind die keltischen Gaue in derjenigen Organisation, die wir früher kennengelernt haben, im wesentlichen alle auf dem Landtag vertreten und ebenso die halb oder ganz germanischen ^14, soweit sie zur Zeit der Stiftung des Altars zum Reiche gehörten; daß für die Hauptstadt Galliens in dieser Gauvertretung kein Platz war, versteht sich von selbst. Außerdem erscheinen die Ubier nicht auf dem Landtag von Lyon, sondern opfern an ihrem eigenen Augustus-Altar - es ist dies, wie wir sahen, ein stehengebliebener Überrest der beabsichtigten Provinz Germanien.
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^11 Als Gesamtzahl der auf dem Lyoner Altar verzeichneten Gemeinden gibt Strabo (4, 3, 2, p. 192) sechzig an, als die Zahl der aquitanischen in dem keltischen Teil, nördlich von der Garonne, vierzehn (4,1, 1, p. 177). Tacitus (ann. 3, 44) nennt als Gesamtzahl der gallischen Gaue vierundsechzig, ebenso, wenn auch in unrichtiger Verbindung, der Scholiast zur Aeneis (1, 286). Auf die gleiche Gesamtzahl führt das Verzeichnis bei Ptolemaeos aus dem zweiten Jahrhundert, welches für Aquitanien siebzehn, für die Lugudunensis 25, für Belgica 22 Gaue aufführt. Von seinen aquitanischen Gauen fallen dreizehn auf das Gebiet zwischen Loire und Garonne, vier auf das zwischen Garonne und Pyrenäen. In dem späteren aus dem 5. Jahrhundert, das unter dem Namen der Notitia Galliarum bekannt ist, fallen auf Aquitanien 26, auf die Lugudunensis (ausschließlich Lyons) 24, auf Belgica 27. Alle diese Zahlen sind vermutlich eine jede für ihre Zeit richtig; zwischen der Errichtung des Altars im Jahre 742 (12) und der Zeit des Tacitus (denn auf diese ist seine Angabe wohl zu beziehen) können ebenso vier Gaue hinzugetreten sein, wie sich die Verschiebung der Zahlen vom 2, bis zum 5. Jahrhundert auf einzelne, zum guten Teil speziell noch nachweisliche Änderungen zurückführen läßt.
Bei der Wichtigkeit dieser Ordnungen wird es nicht überflüssig sein, sie wenigstens für die beiden westlichen Provinzen im speziellen darzulegen. In der rein keltischen Mittelprovinz stimmen die drei Verzeichnisse bei Plinius (1. Jahrhundert), Ptolemaeos (2. Jahrhundert) und der Notitia (5. Jahrhundert) in 21 Namen überein: Abrincates - Andecavi - Aulerci Cenomani - Aulerci Diablintes - Aulerci Eburovici - Baiocasses (Bodiocasses Plin., Vadicasii Ptol.) - Carnutes - Coriosolites (ohne Zweifel die Samnitae des Ptolemaeos) - Haedui - Lexovii - Meldae - Namnetes - Osismii - Parisii - Redones - Senones - Tricassini - Turones - Veliocasses (Rotomagenses) - Veneti - Unelli (Constantia); in drei weiteren: Caletae - Segusiavi - Viducasses stimmen Plinius und Ptolemaeos, während sie in der Notitia fehlen, weil inzwischen die Caletae mit den Veliocasses oder den Rotomagenses, die Viducasses mit den Baiocasses zusammengelegt und die Segusiavi in Lyon aufgegangen waren. Dagegen erscheinen hier statt der drei verschwundenen zwei neue durch Teilung entstandene: Aureliani (Orleans), abgezweigt aus den Carnutes (Chartres), und Autessiodurum (Auxerre), abgezweigt aus den Senones (Sens). Übrig bleiben bei Plinius zwei Namen: Boi - Atesui; bei Ptolemaeos einer: Arvii; in der Notitia einer: Saii.
Für das keltische Aquitanien stimmen die drei Listen in elf Namen überein:
Arverni - Bituriges Cubi - Bituriges Vivisci (Burdigalenses) - Cadurci - Gabales - Lemovici - Nitiobriges (Aginnenses) - Petrucorii - Pictones - Ruteni -Sautones; die zweite und dritte in dem zwölften der Vellauni, der bei Plinius ausgefallen sein wird; Plinius allein hat (abgesehen von den problematischen Aquitani) zwei Namen mehr: Ambilatri und Anagnutes, Ptolomaeos einen sonst unbekannten: Datii; vielleicht ist mit zweien von diesen die Strabonische Zahl der vierzehn voll zu machen. Die Notitia hat außer jenen elf noch zwei auf Spaltung beruhende, die Albigenses (Albi am Tarn) und die Ecolismenses (Angoulême).
In ähnlicher Weise verhalten sich die Listen der östlichen Gaue. Obwohl untergeordnete Differenzen sich ergeben, die hier nicht erörtert werden können, liegt das Wesen und die Beständigkeit der gallischen Gauteilung deutlich vor.