^17 Dies hat Zangemeister (a. a.O., S. 246) erwiesen.

^18 Daß hier mehrere Altäre dediziert wurden, während sonst bei diesen Zentralheiligtümern nur einer genannt wird, erklärt sich vielleicht durch das Zurücktreten des Romakults neben dem der Kaiser. Wenn gleich zu Anfang mehrere Altäre errichtet wurden, was wahrscheinlich ist, so hat einer der Söhne sowohl dem oder den verstorbenen flavischen Kaisern wie auch seinem eigenen Genius Altäre setzen lassen.

^19 Daß die Verlegung stattfand, kurz bevor Tacitus im Jahre 98 die ‘Germania’ schrieb, sagt er, und daß Domitian der Urheber ist, folgt auch daraus, daß er den Urheber nicht nennt.

^20 Auch dies hat Karl Zangemeister (a.a.O., S. 237f.) urkundlich festgestellt.

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Den Grenzschutz zwischen Rhein und Donau, wie er zum großen Teil in seinen Fundamenten noch heute besteht, vermögen wir nicht in seiner Entstehungsgeschichte zu verfolgen, wohl aber zu erkennen nicht bloß, wie er lief, sondern auch, wozu er diente. Die Anlage ist nach Art und Zweck eine andere in Obergermanien und eine andere in Rätien. Der obergermanische Grenzschutz, in der Gesamtlänge von etwa 250 römischen Milien (368 Kilometer) ^21, beginnt unmittelbar an der Nordgrenze der Provinz, umfaßt, wie schon gesagt ward, den Taunus und die Mainebene bis in die Gegend von Friedberg und wendet sich von da südwärts dem Main zu, auf welchen er bei Großkrotzenburg, oberhalb Hanau, trifft. Dem Main von da bis Wörth folgend, schlägt er hier die Richtung nach dem Neckar ein, den er etwas unterhalb Wimpfen erreicht und nicht wieder verläßt. Später ist der südlichen Hälfte dieser Grenzlinie eine zweite vorgelegt worden, die dem Main über Wörth hinaus bis nach Miltenberg folgt und von da, zum größeren Teil in schnurgerader Richtung, auf Lorch, zwischen Stuttgart und Aalen, geführt ist. Hier schließt an den obergermanischen der rätische Grenzschutz an von nur 120 Milien (174 Kilometer) Länge; er verläßt die Donau bei Kelheim, oberhalb Regensburg, und läuft von da, zweimal die Altmühl überschreitend, im Bogen nach Westen zu, ebenfalls bis Lorch.

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^21 Dies Maß gilt für die Kastellinie von Rheinbrohl bis Lorch (v. Cohausen, Der römische Grenzwall, S. 7f.). Für den Erdwall kommt die Mainstrecke von Miltenberg bis Großkrotzenburg von etwa 30 römischen Milien in Abzug. Bei der älteren Neckarlinie ist der Erdwall beträchtlich kürzer, da statt desjenigen von Miltenberg bis Lorch hier der viel kürzere des Odenwaldes von Wörth bis Wimpfen ein tritt.

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Der obergermanische Limes besteht aus einer Reihe von Kastellen, die höchstens einen halben Tagemarsch (15 Kilometer) voneinander entfernt sind. Wo die Verbindungslinien zwischen den Kastellen nicht durch den Main oder den Neckar, wie angegeben, gesperrt sind, ist eine künstliche Sperrung angebracht, anfangs vielleicht bloß durch Verhaue ^22, späterhin durch einen fortlaufenden Wall von mäßiger Höhe mit außen vorgelegtem Graben und in kurzen Entfernungen auf der inneren Seite eingebauten Wachttürmen. ^23 Die Kastelle sind in den Wall nicht eingezogen, aber unmittelbar hinter ihm angelegt, nicht leicht über einen halben Kilometer von ihm entfernt.