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^22 Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Angabe, daß Hadrian die Reichsgrenzstraßen durch Verhaue gegen die Barbaren sperrte, mit und vielleicht zunächst auf die obergermanische sich bezieht, so ist der Wall, dessen Reste vorhanden sind, sein Werk nicht; mag dieser Pallisaden getragen haben oder nicht, kein Bericht würde diese erwähnen und den Wallbau übergehen. Daß Hadrian die Grenzverteidigung im ganzen Reiche revidierte, sagt Dio 69, 9.

Die Benennung des Pfahls oder Pfahlgrabens kann nicht römisch sein; römisch heißen die Pfähle, welche, in den Lagerwall eingerammt, auf demselben eine Pallisadenkette bilden, nicht pali, sondern valli oder sudes, ebenso der Wall selbst nie anders als vallum. Wenn die, wie es scheint, auf der ganzen Linie bei den Germanen dafür von jeher übliche Bezeichnung wirklich von den Pallisaden entlehnt ist, so muß sie germanischen Ursprungs sein und kann nur aus der Zeit herstammen, wo dieser Wall ihnen in seiner Integrität und seiner Bedeutung vor Augen stand. Ob die “Gegend” Palas, die Ammian (18, 2, 15) erwähnt, damit zusammenhängt, ist zweifelhaft.

^23 In einem solchen, kürzlich zwischen den Kastellen von Schlossau und Hesselbach, 1700 Meter von dem ersteren, vier bis fünf Kilometer von dem letzteren, aufgedeckten hat sich eine Weihinschrift (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift, 1. Juli 1884) gefunden, welche die Truppe, die ihn erbaut hat, ein Detachement der 1. Kohorte der Sequaner und Rauriker unter Kommando eines Centurionen der 22. Legion, gesetzt hat als Danksagung ob burgum explic(itum). Diese Türme also waren burgi.

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Der rätische Grenzschutz ist eine bloße, durch Aufschüttung von Bruchsteinen bewirkte Sperrung; Graben und Wachttürme fehlen und die hinter dem Limes ohne regelrechte Folge und in ungleichen Abständen (keines näher als 4 bis 5 Kilometer) angelegten Kastelle stehen mit der Sperrlinie in keiner unmittelbaren Verbindung. Über die zeitliche Folge der Anlagen fehlen bestimmte Zeugnisse; erwiesen ist, daß die obergermanische Neckarlinie unter Pius ^24, die ihr vorgelegte von Miltenberg nach Lorch unter Marcus ^25 bestand. Gemeinschaftlich ist beiden sonst so verschiedenen Anlagen die Grenzsperrung; daß in dem einen Fall die Erdaufschüttung vorgezogen ist, durch welche der Graben sich meistens von selber ergab, in dem andern die Steinschichtung, beruht wahrscheinlich nur auf der Verschiedenartigkeit des Bodens und des Baumaterials. Gemeinschaftlich ist ihnen ferner, daß weder die eine noch die andere angelegt ist zur Gesamtverteidigung der Grenze. Nicht bloß ist das Hindernis, welches die Erd- oder Steinschüttung dem Angreifer entgegenstellt, an sich geringfügig, sondern es begegnen auf der Linie überall überhöhende Stellungen, hinterliegende Sümpfe, Verzicht auf den Ausblick in das Vorland und ähnliche deutliche Spuren davon, daß bei deren Trassierung an Kriegszwecke überhaupt nicht gedacht ist. Die Kastelle sind natürlich jedes für sich zur Verteidigung eingerichtet, aber sie sind nicht durch chaussierte Querstraßen verbunden; also stützte die einzelne Besatzung sich nicht auf die der benachbarten Kastelle, sondern auf den Rückhalt, zu welchem die Straße führte, welche eine jede besetzt hielt. Es waren ferner diese Besatzungen nicht eingefügt in ein militärisches System der Grenzverteidigung, mehr befestigte Stellungen für den Notfall als strategisch gewählte für die Okkupation des Gebiets, wie denn auch schon die Ausdehnung der Linie selbst, verglichen mit der disponiblen Truppenzahl, die Möglichkeit einer Gesamtverteidigung ausschließt. ^26 Also haben diese ausgedehnten militärischen Anlagen nicht den Zweck gehabt, wie der Britannische Wall, dem Feinde den Einbruch zu wehren. Es sollten vielmehr, wie an den Flußgrenzen die Brücken, so an den Landgrenzen die Straßen durch die Kastelle beherrscht werden, im übrigen aber, wie an den Wassergrenzen der Fluß, so an den Landgrenzen der Wall die nicht kontrollierte Überschreitung der Grenzen hindern. Anderweitige Benutzung mochte sich damit verbinden; die oft hervortretende Bevorzugung der geradlinigen Richtung deutet auf Verwendung für Signale, und gelegentlich mag die Anlage auch geradezu für Kriegszwecke benutzt worden sein. Aber der eigentliche und nächste Zweck der Anlage war die Verhinderung der Grenzüberschreitung. Daß dabei nicht an der rätischen, wohl aber an der obergermanischen Grenze Wachtposten und Forts eingerichtet worden sind, erklärt sich aus dem verschiedenen Verhältnis zu den Nachbarn, dort den Hermunduren, hier den Chatten. Die Römer standen in Obergermanien ihren Nachbarn nicht so gegenüber wie den britannischen Hochländern, gegen die die Provinz sich stets im Belagerungsstand befand; aber die Abwehr räuberischer Einbrecher sowie die Erhebung der Grenzzölle forderten doch bereite und nahe militärische Hilfe. Man konnte die obergermanische Armee und dementsprechend die Besatzungen am Limes allmählich reduzieren, aber entbehrlich ward das römische Pilum im Neckarlande nie. Wohl aber war es entbehrlich gegenüber den Hermunduren, welchen in traianischer Zeit allein von allen Germanen das überschreiten der Reichsgrenze ohne besondere Kontrolle und der freie Verkehr im römischen Gebiet, namentlich in Augsburg, freistand, und mit denen, soviel wir wissen, niemals Grenzkollisionen stattgefunden haben. Es war also für diese Zeit zu einer ähnlichen Anlage an der rätischen Grenze keine Veranlassung; die Kastelle nordwärts der Donau, welche erweislich bereits in traianischer Zeit bestandenem ^27, genügten hier für den Schutz der Grenze und die Kontrolle des Grenzverkehrs. Dem kommt die Wahrnehmung entgegen, daß der rätische Limes, wie er uns vor Augen steht, allein mit der jüngeren, vielleicht erst unter Marcus angelegten obergermanischen Sperrlinie korrespondiert. Damals fehlte dazu die Veranlassung nicht. Die Chattenkriege ergriffen, wie wir sehen werden, in dieser Zeit auch Rätien; auch die Verstärkung der Besatzung der Provinz kann füglich mit der Einrichtung dieses Limes in Verbindung stehen, welcher, wie wenig er für militärische Zwecke eingerichtet ist, doch wohl ebenfalls einer wenn auch milderen Grenzsperre wegen angelegt wurde ^28.

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^24 Das älteste datierte Zeugnis für diese sind zwei Inschriften der Besatzung von Böckingen, gegenüber Heilbronn am linken Ufer des Neckar, vom Jahre 148 (Brambach CIRh, 1583, 1590).

^25 Das älteste datierte Zeugnis für die Existenz dieser Linie ist die Inschrift von vicus Aurelii (Öhringen) vom Jahre 169 (Brambach CIRh, 1558), zwar nur privat, aber gewiß nicht gesetzt vor der Anlage dieses zu der Linie Miltenberg-Lorch gehörenden Kastells; wenig jünger die von dem ebenfalls dazu gehörigen Jagsthausen vom Jahre 179 (CIRh, 1618). Danach dürfte vicus Aurelii seinen Namen von Marcus führen, nicht von Caracalla, wenn auch von diesem bezeugt ist, daß er manche Kastelle in diesen Gegenden anlegte und nach sich benannte (Dio 77, 13).

^26 Über die Dislokation der obergermanischen Truppen fehlt es zwar an genügender Kunde, doch nicht ganz an Anhaltspunkten. Von den beiden Hauptquartieren in Obergermanien ist das von Straßburg nach der Einrichtung der Neckarlinie erweislich nur schwach belegt und wahrscheinlich mehr administratives als militärisches Zentrum gewesen (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift, 3,1884, S. 132). Dagegen hat die Besatzung von Mainz immer einen beträchtlichen Teil der Gesamtstärke in Anspruch genommen, um so mehr, als dieselbe wahrscheinlich der einzige größere, geschlossene Truppenkörper in ganz Obergermanien war. Die übrigen Truppen verteilen sich teils auf den Limes, dessen Kastelle nach v. Cohausens (Der römische Grenzwall, S. 335) Schätzung durchschnittlich acht Kilometer voneinander entfernt, also insgesamt gegen 50 waren, teils auf die inneren Kastelle, insbesondere an der Odenwaldlinie von Gundelsheim bis Wörth; daß die letzteren wenigstens zum Teil auch nach Anlegung des äußeren Limes besetzt blieben, ist mindestens wahrscheinlich. Bei der ungleichen Größe der noch meßbaren Kastelle ist es schwer zu sagen, welche Truppenzahl erforderlich war, um sie verteidigungsfähig zu machen. Cohausen (S. 340) rechnet auf ein mittelgroßes Kastell einschließlich der Reserve 720 Mann. Da die gewöhnliche Kohorte der Legion wie der Auxilien 500 Mann zählt und die Kastenbauten notwendig auf diese Zahl haben Rücksicht nehmen müssen, wird die Besatzung des Kastells für den Fall der Belagerung durchschnittlich mindestens auf diese Zahl angesetzt werden müssen. Unmöglich hat nach der Reduktion die obergermanische Armee die Kastelle auch nur des Limes gleichzeitig in dieser Stärke besetzen können. Noch weit weniger konnte sie, selbst vor der Reduktion, mit ihren 30000 Mann die zwischen den Kastellen befindlichen Linien auch nur besetzt halten; wenn aber dies nicht möglich war, so hatte die gleichzeitige Besetzung auch der sämtlichen Kastelle in der Tat keinen Zweck. Allem Anschein nach ist wohl jedes Kastell in der Weise angelegt worden, daß es, gehörig besetzt, gehalten werden konnte, aber der Regel nach - und an dieser Grenze war der Friedensstand Regel - war das einzelne Kastell nicht nach Kriegsfuß, sondern nur insoweit mit Truppen belegt, daß die Posten in den Wachttürmen ausgesetzt und die Straßen sowie die Schleichwege unter Aufsicht gehalten werden konnten. Die ständigen Besatzungen der Kastelle sind vermutlich sehr viel schwächer gewesen, als gewöhnlich angenommen wird. Wir besitzen aus dem Altertum ein einziges Verzeichnis einer derartigen Besatzung; es ist vom Jahre 155 und betrifft das Kastell von Kutlowitza, nördlich von Sofia (Eph. epigr. IV, p. 524), wofür die Armee von Untermösien, und zwar die 11. Legion, die Besatzung stellte. Diese Truppe zählte damals außer dem kommandierenden Centurionen nur 76 Mann.