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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste Achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte, erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer ^18 oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des κοινόν τών Αχαιών, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien (Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloß keine Bürger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu der Konföderation der Böoter und Genossen gehörigen (Anm. 8) gefunden. Vielleicht beschränkte sich dies κοινόν rechtlich auf das Gebiet, das die Römer die Republik Achaia nannten, das heißt das des Achäischen Bundes bei seinem Untergang, und sind die Böoter und Genossen mit dem eigentlichen κοινόν der Achäer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Übrigens bestand neben diesem κοινόν der Achäer noch ein engeres der Landschaft Achaia im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24, 4), eben wie das κοινόν τών Αρκάδων (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem Traian οι πάντες Έλληνες, dem Hadrian αι εσ τό Αχαικόν τελούσαι Bildsäulen gesetzt hatten und hier kein Mißverständnis untergelaufen ist, so wird die letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.

^18 So (nur daß die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heißt der Verein auf der Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, daß der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung sich auch einerseits als Verein der Achäer bezeichnet, andererseits als τό κοινόν τών Πανελλήνων oder η σύνοδος τών Ελλήνων, auch τό τών Αχαιών καί Πανελλήνων συνέδριον. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht so grell hervor wie in jenem böotischen Landstädtchen; aber auch in Olympia, wo der Verein seine Denkmäler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar meistens τό κοινόν τών Αχαιών, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum Beispiel wenn τό κοινόν τών Αχαιών Π. Αίλιο Αρίστονα … συνπάντες οι Έλληνες ανέστεσαν (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso setzen in Sparta dem Caesar Marcus οι Έλληνες eine Bildsäule από τού κοινού τών Αχαιών (CIG 1318).

^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermösien heißt der Vorsteher der der betreffenden Provinz angehörigen Griechenstädte Ελλαδάρχης, ohne daß damit mehr aus gedrückt würde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu dem eigentlich korrekten der Achäer, ist dies sicher von derselben Tendenz eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So findet sich στρατηγός τού κοινού τών Αχαιών καί προστάτης διά βίου τών Ελλήνων (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf einem anderen Dokument desselben προστάτης διά βίου τών Ελλήνων τού κοινού τών Αχαιών Mannes προστάτης διά βίου τού κοινού τών Αχαιών (Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106), στρατηγός ασυνκρίτως άρξας της Ελλάδος (das. S. 40, n. 42), στρατηγός καί Ελλαδάρχης (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften des κοινόν τών Αχαιών. Daß in diesem, mag es auch vielleicht bloß auf den Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht weniger sich geltend machte, ist begreiflich.

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Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich, politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas’, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.

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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich τό κοινόν συνέδριον τών Ελλήνων τών εις Πλατηάς συνιόντων (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), κοινόν της Ελλάδος (CIG 5852), τό ων (ebenda). Ihr Vorsteher heißt ο αρχών τών Πανελλήνων (CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: α[ντ[άρχων τού ιερωτάτου α[γώνος τού Π]αν[ελ]ληνίου), der einzelne Deputierte Πανέλλην (z. B. CIA III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das κοινόν τών Αχαιών und dessen στρατηγός oder Ελλαδάρχης auf, welche wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete jetzt nicht bloß in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites Exemplar in Olympia, Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 52).