^10 Das berühmte Verzeichnis der der Gemeinde Ankyra gemachten Leistungen aus Tiberius’ Zeit (CIG 4039) bezeichnet die galatischen Gemeinden gewöhnlich mit έθνος, zuweilen mit πόλις. Später verschwindet jene Benennung; aber in der vollen Titulatur, zum Beispiel der Inschrift CIG 4011 aus dem zweiten Jahrhundert, führt Ankyra immer noch den Volksnamen: η μητρόπολις τής Γαλατίας Σεβαστή Τεκτωσάγων Άγκυρα.
^11 Nach Pausanias (10, 36, 1) heißt bei den Γαλάται υπέρ Φρυγίας φωνή τή επιχωρίω σπίσιν die Scharlachbeere ύς; und Lukian (Alex. 51) berichtet von den Verlegenheiten des wahrsagenden Paphlagoniers, wenn ihm Συριστί ή Κελτιστί Fragen vorgelegt wurden und nicht gleich dieser Sprache kundige Leute zur Hand waren.
^12 Wenn in dem Anm. 10 erwähnten Verzeichnis aus Tiberius’ Zeit die Spenden nur selten drei Völkern, meist zwei Völkern oder zwei Städten gegeben werden, so sind, wie G. Perrot (Exploration archéologique de la Galane et de la Bithynie. Paris 1862, S. 83) richtig bemerkt, die letzteren Ankyra und Pessinus und steht bei den Spenden hinter ihnen Tauion der Trokmer zurück. Vielleicht gab es damals bei diesen noch keine Ortschaft, die als Stadt gelten konnte.
^13 Auch Cicero (Att. 6, S, 3) schreibt von seiner Armee in Kilikien: exercitum infirmum habebam, auxilia sane bona, sed ea Galatarum, Pisidarum, Lyciorum: haec enim sunt nostra robora.
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Den außereuropäischen Hellenen gehören ferner noch die beiden großen Eilande des östlichen Mittelmeers Kreta und Kypros an sowie die zahlreichen des Inselmeers zwischen Griechenland und Kleinasien; auch die kyrenäische Pentapolis an der gegenüberliegenden afrikanischen Küste ist durch die umliegende Wüste von dem Binnenlande so geschieden, daß sie jenen griechischen Inseln einigermaßen gleichgestellt werden kann. Indes der allgemeinen geschichtlichen Auffassung fügen diese Elemente der ungeheuren, unter dem Szepter der Kaiser vereinigten Ländermasse wesentlich neue Züge nicht hinzu. Die kleineren Inseln, früher und vollständiger hellenisiert als der Kontinent, gehören ihrem Wesen nach mehr zum europäischen Griechenland als zum kleinasiatischen Kolonialgebiet; wie denn des hellenischen Musterstaats Rhodos bei jenem schon mehrfach gedacht worden ist. In dieser Epoche werden die Inseln hauptsächlich genannt, insofern es in der Kaiserzeit üblich ward, Männer aus den besseren Ständen zur Strafe nach denselben zu verbannen. Man wählte, wo der Fall besonders schwer war, die Klippen wie Gyaros und Donussa; aber auch Andros, Kythnos, Amorgos, einst blühende Zentren griechischer Kultur, waren jetzt Strafplätze, während in Lesbos und Samos nicht selten vornehme Römer und selbst Glieder des kaiserlichen Hauses freiwillig längeren Aufenthalt nahmen. Kreta und Kypros, deren alter Hellenismus unter der persischen Herrschaft oder auch in völliger Isolierung die Fühlung mit der Heimat verloren hatte, ordneten sich, Kypros als Dependenz Ägyptens, die kretischen Städte autonom, in der hellenistischen und später in der römischen Epoche nach den allgemeinen Formen der griechischen Politie. In den kyrenäischen Städten überwog das System der Lagiden; wir finden in ihnen nicht bloß, wie in den eigentlich griechischen, die hellenischen Bürger und Metöken, sondern es stehen neben beiden, wie in Alexandreia die Ägypter, die “Bauern”, das heißt die eingeborenen Afrikaner, und unter den Metöken bilden, wie ebenfalls in Alexandreia, die Juden eine zahlreiche und privilegierte Klasse.
Den Griechen insgemein hat auch das römische Kaiserregiment niemals eine Vertretung gewährt. Die augustische Amphiktyonie beschränkte sich, wie wir sahen, auf die Hellenen in Achaia, Epirus und Makedonien. Wenn die hadrianischen Panhellenen in Athen sich als die Vertretung der sämtlichen Hellenen gerierten, so haben sie doch in die übrigen griechischen Provinzen nur insofern übergegriffen, als sie einzelnen Städten in Asia sozusagen das Ehren-Hellenentum dekretierten; und daß sie dies taten, zeigt erst recht, daß die auswärtigen Griechengemeinden in jene Panhellenen keineswegs einbegriffen sind. Wenn in Kleinasien von Vertretung oder Vertretern der Hellenen die Rede ist, so ist damit in den vollständig hellenisch geordneten Provinzen Asia und Bithynia der Landtag und der Landtagsvorsteher dieser Provinzen gemeint, insofern diese aus den Deputierten der zu einer jeden derselben gehörigen Städte hervorgehen und diese sämtlich griechische Politien sind ^14; oder es werden in der nichtgriechischen Provinz Galatien die neben dem galatischen Landtag stehenden Vertreter der in Galatien verweilenden Griechen als Griechenvorsteher bezeichnet ^15.
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^14 Beschlüsse der επί τής Ασίας Έλληνες CIA 3487, 3957; ein Lykier geehrt υπό τού κοινού τών επί τής Ασίας Ελλήνων καί υπό τών εν Παμφυλία πόλεων O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884. Bd. 1, S. 122; Schreiben an die Hellenen in Asia CIG 3832, 3833; ώ άνδρες Έλληνες, in der Anrede an den Landtag von Pergamon (Aristeid. or. p. 517). Ein άρξας τού κοινού τών εν Βιθυνία Ελλήνων Perrot, Exploration, S. 32; Schreiben des Kaisers Alexander an dasselbe (dig. 49, 1, 25). Dio 51, 20: τοίς ξένοις, Έλληνας σφάς επικαλέσας, εαυτώ τινα, τοίς μέν Ασιανοίς εν Περγάμω, τοίς δέ Βιθυνοίς εν Νικομεδεία τεμενίσαι επέτρεψε.
^15 Außer den Galatarchen (Marquardt, Staatsverwaltung. Bd. 1, S. 515) begegnen uns in Galatien noch unter Hadrian Helladarchen (BCH 7, 1883, S. 18), welche hier nur gefaßt werden können wie die Hellenarchen in Tanais.