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Der städtischen Konföderation hatte die römische Regierung in Kleinasien keine Veranlassung, besondere Hindernisse entgegenzustellen. In römischer wie in vorrömischer Zeit haben neun Städte der Troas gemeinschaftlich religiöse Verrichtungen vollzogen und gemeinschaftliche Feste gefeiert ^16. Die Landtage der verschiedenen kleinasiatischen Provinzen, welche hier wie in dem gesamten Reich als feste Einrichtung von Augustus ins Leben gerufen sein werden, sind von denen der übrigen Provinzen an sich nicht verschieden. Doch hat diese Institution sich hier in eigenartiger Weise entwickelt oder vielmehr denaturiert. Mit dem nächsten Zweck dieser Jahresversammlungen der städtischen Deputierten einer jeden Provinz ^17, die Wünsche derselben dem Statthalter oder der Regierung zur Kenntnis zu bringen und überhaupt als Organ dieser Provinz zu dienen, verband sich hier zuerst die jährliche Festfeier für den regierenden Kaiser und das Kaisertum überhaupt: Augustus gestattete im Jahre 725 (29) den Landtagen von Asia und Bithynien an ihren Versammlungsorten Pergamon und Nikomedeia, ihm Tempel zu errichten und göttliche Ehre zu erweisen. Diese neue Einrichtung dehnte sich bald auf das ganze Reich aus, und die Verschmelzung der sakralen Institution mit der administrativen wurde ein leitender Gedanke der provinzialen Organisation der Kaiserzeit. Aber in Priester- und Festpomp und städtischen Rivalitäten hat diese Einrichtung doch nirgends sich so entwickelt wie in der Provinz Asia und analog in den übrigen kleinasiatischen Provinzen und nirgends also neben und über die munizipale sich eine provinziale Ambition mehr noch der Städte als der Individuen gestellt, wie sie in Kleinasien das gesamte öffentliche Leben beherrscht. Der von Jahr zu Jahr in der Provinz bestellte Hohepriester (αρχιερεύς) des neuen Tempels ist nicht bloß der vornehmste Würdenträger der Provinz, sondern es wird auch in der ganzen Provinz das Jahr nach ihm bezeichnet ^18. Das Fest- und Spielwesen nach dem Muster der olympischen Feier, welches bei den Hellenen allen, wie wir sahen, mehr und mehr um sich griff, knüpfte in Kleinasien überwiegend an die Feste und Spiele des provinzialen Kaiserkultus an. Die Leitung derselben fiel dem Landtagspräsidenten, in Asia dem Asiarchen, in Bithynien dem Bithyniarchen und so weiter zu, und nicht minder trug er hauptsächlich die Kosten des Jahrfestes, obwohl ein Teil derselben, wie die übrigen dieses so glänzenden wie loyalen Gottesdienstes, durch freiwillige Gaben und Stiftungen gedeckt oder auch auf die einzelnen Städte repartiert wurden. Daher waren diese Präsidenturen nur reichen Leuten zugänglich; die Wohlhabenheit der Stadt Tralleis wird dadurch bezeichnet, daß an Asiarchen - der Titel blieb auch nach Ablauf des Amtsjahrs - es nie daselbst fehle, die Geltung des Apostels Paulus in Ephesos durch seine Verbindung mit verschiedenen dortigen Asiarchen. Trotz der Kosten war dies eine viel umworbene Ehrenstellung, nicht wegen der daran geknüpften Privilegien, zum Beispiel der Befreiung von der Vormundschaft, sondern wegen ihres äußeren Glanzes; der festliche Einzug in die Stadt, im Purpurgewand und den Kranz auf dem Haupt, unter Vortritt der das Rauchfaß schwingenden Prozessionsknaben, war im Horizont der Kleinasiaten, was bei den Hellenen der Ölzweig von Olympia. Mehrfach rühmt sich dieser oder jener vornehme Asiate, nicht bloß selber Asiarch gewesen zu sein, sondern auch von Asiarchen abzustammen. Wenn sich dieser Kultus anfänglich auf die Provinzialhauptstädte beschränkte, so sprengte die munizipale Ambition, die namentlich in der Provinz Asia unglaubliche Verhältnisse annahm, sehr bald diese Schranken. Hier wurde schon im Jahre 23 dem damals regierenden Kaiser Tiberius sowie seiner Mutter und dem Senat ein zweiter Tempel von der Provinz dekretiert und nach langem Hader der Städte durch Beschluß des Senats in Smyrna errichtet. Die anderen größeren Städte folgten bei späteren Gelegenheiten nach ^19. Hatte bis dahin die Provinz wie nur einen Tempel, so auch nur einen Vorsteher und einen Oberpriester gehabt, so mußten jetzt nicht bloß so viele Oberpriester bestellt werden, als es Provinzialtempel gab, sondern es wurden auch, da die Leitung des Tempelfestes und die Ausrichtung der Spiele nicht dem Oberpriester, sondern dem Landesvorsteher zustand und es den rivalisierenden Großstädten hauptsächlich um die Feste und Spiele zu tun war, sämtlichen Oberpriestern zugleich der Titel und das Recht der Vorsteherschaft gegeben, so daß wenigstens in Asia die Asiarchie und das Oberpriestertum der Provinzialtempel zusammenfielen ^20. Damit traten der Landtag und die bürgerlichen Geschäfte, von welchen die Institution ihren Ausgang genommen hatte, in den Hintergrund; der Asiarch war bald nichts mehr als der Ausrichter eines an die göttliche Verehrung der gewesenen und des gegenwärtigen Kaisers angeknüpften Volksfestes, weshalb dann auch die Gemahlin desselben, die Asiarchin, sich an der Feier beteiligen durfte und eifrig beteiligte.
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^16 Das συνέδριον τών εννέα δήμων (H. Schliemann, Troja. Leipzig 1883, S. 256) nennt sich anderswo Ιλιείς καί πόλεις αι κοινονούσαι τής θυσίας καί τοί αγώνος καί τής πανεγύρεως (daselbst, S. 254). Ein anderes Dokument desselben Bundes aus der Zeit des Antigonos bei J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. 2. Aufl. Gotha 1877. Bd. 2, S. 382ff. Ebenso werden andere κοινά zu fassen sein, die auf einen engeren Kreis als die Provinz sich beziehen, wie das alte der dreizehn ionischen Städte, das der Lesbier (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 516), das der Phrygier auf den Münzen von Apameia. Ihre magistratischen Präsidenten haben auch diese gehabt, wie denn kürzlich sich ein Lesbiarch gefunden hat (Marquardt, a. a.Ο.) und ebenso die mösischen Hellenen unter einem Pontarchen standen. Doch ist es nicht unwahrscheinlich, daß, wo der Archontat genannt wird, der Bund mehr ist als eine bloße Festgenossenschaft; die Lesbier sowohl wie die mösischen Fünfstädte mögen einen besonderen Landtag gehabt haben, dem diese Beamten vorstanden. Dagegen ist das κοινόν τού Υργαλέου πεδίου (W. M. Ramsay, Cities and bishoprics of Phrygia. Oxford 1895, S. 10), das neben mehreren δήμοι steht, eine des Stadtrechts entbehrende Quasi-Gemeinde.
^17 Am deutlichsten tritt die Zusammensetzung der kleinasiatischen Landtage hervor in Strabons (14, 3, 3 p. 664) Bericht über die Lykiarchie und bei Aristeides’ (or. 26 p. 344) Erzählung seiner Wahl zu einem der asiatischen Provinzialpriestertümer.
^18 Beispiele für Asia: CIG 3487; für Lykien: Benndorf, Reisen, Bd. 1, S. 71. Die lykische Bundesversammlung aber bezeichnet die Jahre nicht nach dem Archiereus, sondern nach dem Lykiarchen.
^19 Tac. ann. 4, 15 u. 55. Die Stadt, welche einen von dem Landtag der Provinz (dem κοινόν τής Ασίας usw.) gewidmeten Tempel besitzt, fahrt deswegen das Ehrenprädikat der den (Kaiser-) Tempel hütenden” (νεωκόρος); und wenn eine deren mehrere aufzuweisen hat, wird die Zahl beigesetzt. Man kann an diesem Institut deutlich erkennen, wie der Kaiserkultus seine volle Ausbildung in Kleinasien erhalten hat. Der Sache nach ist das Neokorat allgemein, auf jede Gottheit und jede Stadt anwendbar; titular, als Ehrenbeiname der Stadt, begegnet es mit verschwindenden Ausnahmen allein in dem kleinasiatischen Kaiserkultus - nur einige griechische Städte der Nachbarprovinzen, wie Tripolis in Syrien, Thessalonike in Makedonien haben darin mitgemacht.
^20 So wenig die ursprüngliche Verschiedenheit der Landtagspräsidentur und des provinzialen Oberpriestertums für den Kaiserkultus in Zweifel gezogen werden kann, so tritt doch nicht bloß bei jener der in Hellas, von wo die Organisation der κοινά überhaupt ausgeht, noch deutlich erkennbare magistratische Charakter des Vorstehers in Kleinasien völlig zurück, sondern es scheint hier in der Tat da, wo das κοινόν mehrere sakrale Mittelpunkte hat, der Ασιάρχης und der αρχιερεύς τής Ασίας sich verschmolzen zu haben. Die das bürgerliche Amt scharf akzentuierende Titulatur στρατηγός führt der Präsident des κοινόν in Kleinasien nie, auch άρξας τού κοινού (Anm. 14) oder τού έθνους (CIG 4380 k4 p. 1168) ist selten; die Komposita Ασιάρχης, Λυκιάρχης, analog dem Ελλαδάρχης von Achaia, sind schon zu Strabons Zeit die gebräuchliche Bezeichnung. Daß in den kleineren Provinzen, wie Galatien und Lykien der Archon und der Archiereus der Provinz getrennt geblieben sind, ist gewiß. Aber in Asien ist das Vorhandensein von Asiarchen für Ephesos und Smyrna inschriftlich festgestellt (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 514), während es doch nach dem Wesen der Institution nur einen Asiarchen für die ganze Provinz geben konnte. Auch ist hier die Agonothesie des Archiereus beglaubigt (Galenus zum Hippokrates, usu. part. 18, 2 p. 567 Kühn: παρ' ημίν εν Περγάμω τών αρχιερέων τάς καλουμένας μονομαχίας επιτελούντων), während eben sie das Wesen des Asiarchats ist. Allem Anschein nach haben die Rivalitäten der Städte hier dahin geführt, daß, nachdem es mehrere von der Provinz gewidmete Kaisertempel in verschiedenen Städten gab, die Agonothesie dem effektiven Landtagspräsidenten genommen und dafür dem Oberpriester jedes Tempels der titulare Asiarchat und die Agonothesie übertragen ward. Dann erklärt sich auf den Münzen der dreizehn ionischen Städte (Mionnet, Bd. 3, 61, 1) der Ασιάρχης καί αρχιερεύς ιγ' πόλεων und kann auf ephesischen Inschriften derselbe Ti. Iulius Reginus bald Ασιάρχης β' ναών τών εν Εφέσω (Wood, Inscriptions from the great theatre, n. 18), bald αρχιερεύς β' ναών τών εν Εφέσω (daselbst, n. 8, 14, ähnlich 9) genannt werden. Nur auf diese Weise sind auch die Institutionen des vierten Jahrhunderts zu begreifen. Hier erscheint in jeder Provinz ein Oberpriester, in Asia mit dem Titel des Asiarchen, in Syrien mit dem des Syriarchen und so weiter. Wenn die Verschmelzung des Archon und des Archiereus in der Provinz Asia schon früher begonnen hatte, so lag nichts näher, als sie jetzt bei der Verkleinerung der Provinzen äberall in dieser Weise zu kombinieren.
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Auch eine praktische und in Kleinasien durch das hohe Ansehen dieser Institution gesteigerte Bedeutung mag das provinziale Oberpriestertum für den Kaiserkultus gehabt haben durch die damit verknüpfte religiöse Oberaufsicht. Nachdem der Landtag den Kaiserkultus einmal beschlossen und die Regierung eingewilligt hatte, folgten selbstverständlich die städtischen Vertretungen nach; in Asia hatten bereits unter Augustus wenigstens alle Vororte der Gerichtssprengel ihr Caesareum und ihr Kaiserfest ^21. Recht und Pflicht des Oberpriesters war es, in seinem Sprengel die Ausführung dieser provinzialen und munizipalen Dekrete und die Übung des Kultus zu überwachen; was dies zu bedeuten hatte, erläutert die Tatsache, daß der freien Stadt Kyzikos in Asia unter Tiberius die Autonomie unter anderem auch darum aberkannt ward, weil sie den dekretierten Bau des Tempels des Gottes Augustus hatte liegenlassen -vielleicht eben, weil sie als freie Stadt nicht unter dem Landtag stand. Wahrscheinlich hat sogar diese Oberaufsicht, obwohl sie zunächst dem Kaiserkultus galt, sich auf die Religionsangelegenheiten überhaupt erstreckt ^22. Als dann der alte und der neue Glaube im Reiche um die Herrschaft zu ringen begannen, ist deren Gegensatz wohl zunächst durch das provinziale Oberpriestertum zum Konflikt geworden. Diese aus den vornehmen Provinzialen von dem Landtag der Provinz bestellten Priester waren durch ihre Traditionen wie durch ihre Amtspflichten weit mehr als die Reichsbeamten berufen und geneigt, auf Vernachlässigung des anerkannten Gottesdienstes zu achten und, wo Abmahnung nicht half, da sie selber eine Strafgewalt nicht hatten, die nach bürgerlichem Recht strafbare Handlung bei den Orts- oder den Reichsbehörden zur Anzeige zu bringen und den weltlichen Arm zu Hilfe zu rufen, vor allem den Christen gegenüber die Forderungen des Kaiserkultus geltend zu machen. In der späteren Zeit schreiben die altgläubigen Regenten diesen Oberpriestern sogar ausdrücklich vor, selbst und durch die ihnen unterstellten städtischen Priester die Kontraventionen gegen die bestehende Glaubensordnung zu ahnden und weisen denselben genau die Rolle zu, welche unter den Kaisern des neuen Glaubens der Metropolit und seine städtischen Bischöfe einnehmen ^23. Wahrscheinlich hat hier nicht die heidnische Ordnung die christlichen Institutionen kopiert, sondern umgekehrt die siegende christliche Kirche ihr hierarchisches Rüstzeug dem feindlichen Arsenal entnommen. Alles dies galt, wie bemerkt, für das ganze Reich; aber die sehr praktischen Konsequenzen der provinzialen Regulierung des Kaiserkultus, die religiöse Aufsichtführung und die Verfolgung der Andersgläubigen, sind vorzugsweise in Kleinasien gezogen worden.