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^21 CIG 3902b.

^22 Dion von Prusa (or. 35 p. 66 R.) nennt die Asiarchen und die analogen Archonten (ihre Agonothesie bezeichnet er deutlich, und auf sie führen auch die verdorbenen Worte τούς επονύμους τών δύο ηπείρων τής εσπέρας όλης, wofür wohl zu schreiben ist τής ετέρας όλης) τούς απάντων άρχοντας τών ιερέων. Es fehlt bekanntlich bei der Bezeichnung der Provinzialpriester fast stehend die ausdrückliche Beziehung auf den Kaiserkult; wenn sie in ihren Sprengeln die Rolle spielen sollten wie der Pontifex maximus in Rom, so hatte das seinen guten Grund.

^23 Maximinus stellte zu diesem Zweck dem Oberpriester der einzelnen Provinz militärische Hilfe zur Verfügung (Eus. hist. eccl. 8, 14, 9); und der berühmte Brief Julians (epist. 49; vgl. epist. 63) an den damaligen Galatarchen gibt ein deutliches Bild der Obliegenheiten desselben. Er soll das ganze Religionswesen der Provinz beaufsichtigen; dem Statthalter gegenüber seine Selbständigkeit wahren, nicht bei ihm antichambrieren, ihm nicht gestatten mit militärischer Eskorte im Tempel aufzutreten, ihn nicht vor, sondern in dem Tempel empfangen, innerhalb dessen er der Herr und der Statthalter Privatmann ist; von den Unterstützungen, die die Regierung für die Provinz ausgeworfen hat (30000 Scheffel Getreide und 60000 Sextarien Wein) den fünften Teil an die in die Klientel der heidnischen Priester tretenden Armen spenden, das Übrige sonst zu mildtätigen Zwecken verwenden; in jeder Stadt der Provinz womöglich mit Beihilfe der Privaten Verpflegungshäuser (ξενοδοχεία) nicht bloß für Heiden, sondern für jedermann ins Leben rufen und den Christen nicht ferner das Monopol der guten Werke gestatten; die sämtlichen Priester der Provinz durch Beispiel und Ermahnung überhaupt zum gottesfürchtigen Wandel und zur Vermeidung des Besuchs der Theater und der Schenken anhalten und insbesondere zum fleißigen Besuch der Tempel mit ihrer Familie und ihrem Gesinde oder, wenn sie nicht zu bessern sind, sie absetzen. Es ist ein Hirtenbrief in bester Form, nur mit veränderter Adresse und mit Zitaten aus Homer statt aus der Bibel. So deutlich diese Anordnungen den Stempel des bereits zusammenbrechenden Heidentums an sich tragen und so gewiß sie in dieser Ausdehnung der früheren Epoche fremd sind, so erscheint doch das Fundament, die allgemeine Oberaufsicht des Oberpriesters der Provinz über das Kultwesen, keineswegs als eine neue Einrichtung.

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Neben dem Kaiserkultus fand auch die eigentliche Gottesverehrung in Kleinasien in bevorzugter Weise ihre Statt und namentlich alle ihre Auswüchse eine Freistatt. Das Unwesen der Asyle und der Wunderkuren hatte ganz besonders hier seinen Sitz. Unter Tiberius wurde die Beschränkung der ersteren vom römischen Senat angeordnet; der Heilgott Asklepios tat nirgends mehr und größere Wunder als in seiner vielgeliebten Stadt Pergamon, die ihn geradezu als Zeus Asklepios verehrte und ihre Blüte in der Kaiserzeit zum guten Teil ihm verdankte. Die wirksamsten Wundertäter der Kaiserzeit, der später kanonisierte Kappadokier Apollonios von Tyana, sowie der paphlagonische Drachenmann Alexandros von Abonuteichos sind Kleinasiaten. Wenn das allgemeine Verbot der Assoziationen, wie wir sehen werden, in Kleinasien mit besonderer Strenge durchgeführt ward, so wird die Ursache wohl hauptsächlich in den religiösen Verhältnissen zu suchen sein, die den Mißbrauch solcher Vereinigungen dort besonders nahelegten.

Die öffentliche Sicherheit ruhte im wesentlichen auf dem Lande selbst. In der früheren Kaiserzeit stand, abgesehen von dem das östliche Kilikien einschließenden syrischen Kommando, in ganz Kleinasien nur ein Detachement von 5000 Mann Auxiliartruppen, die in der Provinz Galatien garnisonierten ^24, nebst einer Flotte von 40 Schiffen; es war dies Kommando bestimmt, teils die unruhigen Pisidier niederzuhalten, teils die nordöstliche Reichsgrenze zu decken und die Küste des Schwarzen Meeres bis zur Krim unter Aufsicht zu halten. Vespasian brachte diese Truppe auf den Stand eines Armeekorps von zwei Legionen und legte deren Stäbe in die Provinz Kappadokien an den oberen Euphrat. Außer diesen für die Grenzhut bestimmten Mannschaften gab es damals namhafte Garnisonen in Vorderasien nicht; in der kaiserlichen Provinz Lykien und Pamphylien zum Beispiel stand eine einzige Kohorte von 500 Mann, in den senatorischen Provinzen höchstens einzelne aus der kaiserlichen Garde oder aus den benachbarten Kaiserprovinzen zu speziellen Zwecken abkommandierte Soldaten ^25. Wenn dies einerseits für den inneren Frieden dieser Provinzen auf das nachdrücklichste zeugt und den ungeheuren Abstand der kleinasiatischen Bürgerschaften von den ewig unruhigen Hauptstädten Syriens und Ägyptens deutlich vor Augen führt, so erklärt es andererseits die schon in anderer Verbindung hervorgehobene Stabilität des Räuberwesens in dem durchaus gebirgigen und im Innern zum Teil öden Lande, namentlich an der mysisch-bithynischen Grenze und in den Bergtälern Pisidiens und Isauriens. Eigentliche Bürgerwehren gab es in Kleinasien nicht. Trotz des Florierens der Turnanstalten für Knaben, Jünglinge und Männer blieben die Hellenen dieser Zeit in Asia so unkriegerisch wie in Europa ^26. Man beschränkte sich darauf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit städtische Eirenarchen, Friedensmeister, zu kreieren und ihnen eine Anzahl zum Teil berittener städtischer Gendarmen zur Verfügung zu stellen, gedungene Mannschaften von geringem Ansehen, welche aber doch brauchbar gewesen sein müssen, da Kaiser Marcus es nicht verschmähte, bei dem bitteren Mangel an gedienten Leuten während des Markomannenkrieges diese kleinasiatischen Stadtsoldaten in die Reichstruppen einzureihen ^27.

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^24 Diese Truppe kann nach der Stellung bei Josephus (bel. Iud. 2,16, 4) zwischen den nicht mit Garnison belegten Provinzen Asia und Kappadokien nur auf Galatien bezogen werden. Natürlich gab sie auch die Detachements, welche in den abhängigen Gebieten am Kaukasus standen, damals -unter Nero- wie es scheint, auch die auf dem Bosporus selbst stehenden, wobei freilich auch das mösische Korps beteiligt war.

^25 Prätorianer stationaribus Ephesi: Eph. epigr. IV, n. 70. Ein Soldat in statione Nicomedensi: Plin. ep. ad Trai. 74. Ein Legionarcenturio in Byzantium: daselbst 77, 78.