Das Ehrengericht berieth sich über diesen Punct und erkannte:

Daß v. L... zu seiner Pistolenforderung einen unzulässigen Grund, nämlich den, daß N... ihm als Schläger überlegen sei, gehabt habe. Das Ehrengericht finde daher für keinen Fall gut, das Pistolenduell als von ihm bewilligt zuzulassen, und ertheile dem v. L... daher hiemit die Weisung diese Foderung zurückzunehmen. — Da das Ehrengericht aber dafür halte, daß N... keineswegs einen Grund zu dem Worte Büberei, welchem übrigens in diesem Lande auch nicht der beleidigende Sinn wie in Norddeutschland, da es hier nur Kinderei bedeute, beizulegen sei, so erwarte es, daß sobald v. L... die Pistolenforderung, auch N... das Wort »Büberei« als in der Hitze ausgestoßen, zurücknehme.

V. L... nahm hierauf die Pistolenforderung, N... das Wort »Büberei« zurück.

Es folgen die Unterschriften der Ehrenrichter.

Wenn nun gleich das Ehrengericht nur vermittelnd eintrat, so sind doch während meines fast zweijährigen Aufenthaltes in Heidelberg nur zwei Duelle in der Burschenschaft consumirt worden, während mit den Corpsburschen täglich zwei Kämpfe vorfielen.

Die Contrerevolution äußerte auch unter den Studenten ihre unausbleiblichen Wirkungen, sie paralisirte die Burschenschaft zum Corps und vereinigte umgekehrt die Landsmannschaft zu einer burschenschaftlichen Verbindung. Früher war dies anders, da trieb die Göttin Eris ihren Apfelhandel unter den Landsmanschaften selbst, die ohne Gegenwirkung nur sich vereinigten, wenn es galt, einem Professor die Fenster einzuwerfen oder einen Philister in Verruf zu bringen. Zwar gehörte ihnen die ganze Welt, und hatte früher auf der Seniorenconvent die ganze Erde so getheilt, daß Nassau Amerika, Westphalen Asien, Kurland Afrika und jedes Corps nach Verhältniß seiner Größe einen bedeutenden Placken aus der Gemeinheit der Erde erhalten hatte. Ein Senior hatte sogar vorgeschlagen die Sterne zu vertheilen, das war aber noch bisher unterblieben. — Aber ein unglücklicher Neuseeländer, den die Diplomatik der Studiosen zum Schweizer bestimmt hatten, war kaum ohne Erlaubniß unter die Nassauer gegangen, als er sich mit einem Schweizer, der gerade damals allein gegen den Grundsatz tres faciunt collegium seine Landsmannschaft repräsentirte, auf Tod und Leben schlagen mußte. Den Helvetier traf ein Hieb in die allzukühne linke Hand, die Nassauer wurden stolz auf ihren neuen Landsmann, und der Überwundene trank »smollis« mit dem Neuseeländer, indem er ausrief: Welch ein Verlust für die Schweiz, daß du Neuseeländer ein Nassauer geworden bist.

Das Biersaufen war damals zu einer grauenerregenden Höhe gestiegen. Es gab sogenannte »Staats-Bierschwaben,« welche es bei einem Commersch bis auf zwei und siebenzig Schoppen, also bis auf sechs und dreißig Bouteillen brachten. Dabei war das Bier wie noch jetzt, im Durchschnitt schlecht, und wenn gleich berauschend, geistlos. Vergebens ließen die Professoren der Medizin fast in allen Stücken ihr »Wehe« über ein solches unmäßiges Trinken ertönen, umsonst wollten sie gewissermaßen accordiren, indem sie eine Quantität als höchstes Maaß bewilligten, daß schon jede Grenze überschritt, die Schüler des Hypokrates selbst, hielten sich keinesweges selbst, viel weniger ihre Commilitonen in Schranken. Ja, es passirte sogar einmal das Unglaubliche, daß sieben, freilich größtentheils verkommene Studenten, die ich alle namhaft machen könnte, sich das Ehrenwort gaben, sich zu Tode zu trinken, oder wenigstens beim Pereat, (auch Lustig meine Sieben; besonders in Jena, genannt,) einem Kartenspiel, wobei stets gesungen und gezecht wird, die Ewigkeit zu belauern. Sie begaben sich Alle nach Neuenheim zu den Gastwirth Freund, wo sie ihre Parthie, die mit Vieren gespielt wird, abwechselnd, vier Tage und fünf Nächte uno tenore durchhielten, während die drei Unbeschäftigten, bis sie wieder berufen wurden, auf Stroh ruhten. Die academische Polizei kam endlich hinter den Skandal, zu welcher Kenntniß ich beigetragen zu haben, mir schmeicheln darf und zersprengte die Bierherren, von denen sie sogar einige consilirte.

War auch in der Burschenschaft der Genuß des Bieres noch »Trinken« zu nennen, so überschritt er doch das Maaß. — Der Gedanke, den Biergenuß zu regeln, dabei die jungen Sprudelköpfe vor demagogische Umtriebe zu behüten, veranlaßte mich der ich eigentlich in jenen Jahren das Bier gar nicht liebte, der Stifter einer Cerevisia zu werden, die im humoristischen Gewande alle gefährliche Elemente des Burschenlebens unschädlich machen sollte. Ich erfand die Bier-Mythe, daß ich der Sohn der Biervernunft sei, die sich so zu sagen in mir verkörpert habe und legte mir den Titel »Eminenz« bei. Zu gleicher Zeit erließ ich ein Gesetz der Zwölf Tafeln, wovon das Erste; Eminentia errare nequit (die Eminenz kann nicht irren) schon auf die Tendenz der andern schließen läßt. Ich führte Orden ein, den »pour le merite,« den »Sanct Kannen-Orden« und den »Orden des Biervließes,« welche durch Jasminen, Weinblätter und rothe Rosen repräsentirt, und noch auf der schon verwitternden Platte, welche bei der Hirschgasse in den Steinwall gesetzt worden ist, mit der Inschrift, Eminentibus, Eminentia (den Vortrefflichen die Eminenz) zu sehen sind. Die Grade waren »Junker, Ritter, Vicecommandeure, Commandeure und Großkreutze.« Da ein jeder Eintretende den Bieradel und einen Biernamen erhielt, so wurde dadurch das Fuchsprellen beseitigt, weil oft ein Fuchs, (Studenten im ersten Semester) einen höheren Grad als der alte Bursch bekleidete. — Jeder Rausch führte eine Degradation herbei, wurde daher sorgfältig vermieden. Einen armen Theologen, der sich nach erhaltenem ersten Graden diesen Fehler zu Schulden kommen lassen, weigerte ich die Wiederaufnahme, weil ich ihn für schwindsüchtig und alles Bier für ihn schädlich hielt. Ich hatte mich nicht geirrt, einige Tage nach meinem Scheiden von Heidelberg segnete er das Zeitliche, wie er mich in der Abschiedsstunde mit den schriftlichen Worten gebenedeit hatte:

»Sind wir auch vielleicht auf immer getrennt, so hält uns doch das Band der Biervernunft zusammen und gerne bleibe ich treu bis in den Tod der Biervernunft und Eminenzen.«