5) Den letzten Vorschlag, so wie den zur Gleichheit der Waffen hatte auch Königsberg und fügte noch den Wunsch hinzu, daß für eine allgemeine Volkstracht, so weit es im Wirkungskreise der Hochschulen läge, etwas geschehen möge.

6) Marburg schlug gleichfalls Deutsche Tracht und Waffengleichheit vor und erhielt, so wie auch Königsberg gleiche Antwort mit Kiel.

7) Halle schlug gemeinschaftliche Farbe und Wahlspruch vor. Über das erstere sollte der Bundestag sich erklären. Zum Wahlspruch wurde vorläufig: »Gott, Freiheit, Vaterland« vorgeschlagen.

8) Heidelberg hält für die Aufrechthaltung der wahren Burschenehre und Gerechtigkeit für nothwendig, daß sich auf jeder Deutschen Hochschule ein Schiedsgericht befinde, welches unmöglich mache, daß die Beleidigung, welche offenbar ganz auf der einen Seite sei, durch den Zweikampf ausgemacht werde, sondern daß dagegen eine Renomageerklärung Statt finde. Auch sollte dieses Schiedsgericht den Zweck haben, wo möglich Streitigkeiten zu vermitteln, und erst nach geschehenem Versuche den Zweikampf zulassen. — Es wurde dies zu weit ausgedehnt gefunden und dafür vorgeschlagen, es solle auf jeder Hochschule eine Behörde sein, welche, so viel möglich, unzulässige Zweikämpfe verhindere; der muthwillige Beleidiger solle gezwungen werden, die Beleidigung wenigstens zurückzunehmen, dem Beleidigten aber überlassen bleiben, ob er noch weitere Genugthuung fordern wolle, oder nicht.

9) Es wurde vorgeschlagen, daß der immerwährende Verruf und die Strafe der Hetzpeitsche gänzlich aufgehoben werde.

10) Folgte der Antrag, daß die Versammlung des Bundestages schon den 10. October 1818 beginnen möge, welcher allgemein angenommen wurde.

11) Wurde der Beschluß gefaßt, daß an alle Hochschulen, wo Verbindungen sind, theils Abschriften des Protocolls und der 19 Puncte, theils der Aufsatz über Wesen und Form der Burschenschaften nebst freundlicher Aufforderung zur Einrichtung einer solchen übersandt werden solle. In Betreff Gießens vereinte man sich dahin, daß man beide daselbst bestehende Partheien zur Vereinigung auffordern und ihnen gleichfalls das oben Genannte übersenden wolle.

Es waren also zusammen Briefe zu senden nach Berlin, Breslau, Erlangen, Freiburg, Gießen, Greifswalde, Göttingen, Landshut, Leipzig, Würzburg und Tübingen. Für Heidelberg wurde bestimmt, daß die Burschenschaft den Landsmannschaften daselbst oben erwähnte Schriften überreichen möchte.

F. d. U.