Sonnenschein, Kaufmann, wie der andere, von Hause aus, war ebenfalls recht ernstlich krank und krankhaft empfindlich. Ein freundlicher Mann, nicht dumm und selbst scherzhaft von Natur, haßte er Wiedemann für seine Sticheleien und seine Puschelschläge auch seinerseits bald bis zum Leiden, und eines Nachmittags lief alles in der Halle zusammen, weil Wiedemann und Sonnenschein einander dort auf ausschweifende und tierische Weise in die Haare geraten waren.

Es war ein Anblick voll Grauen und Jammer. Sie katzbalgten sich wie kleine Jungen, aber mit der Verzweiflung erwachsener Männer, mit denen es dahin gekommen ist. Sie gingen einander mit den Krallen ins Gesicht, hielten sich an Nase und Kehle, während sie aufeinander losschlugen, umschlangen sich, wälzten sich in furchtbarem und radikalem Ernste am Boden, spieen nach einander, traten, stießen, zerrten, hieben und schäumten. Herbeigeeiltes Bureaupersonal trennte mit Mühe die Verbissenen und Verkrallten. Wiedemann, speichelnd und blutend, wutverblödeten Angesichts, zeigte das Phänomen der zu Berge stehenden Haare. Hans Castorp hatte das noch nie gesehen und nicht geglaubt, daß es eigentlich vorkomme. Die Haare standen Herrn Wiedemann starr und steif zu Berge, und so stürzte er davon, während Herr Sonnenschein, das eine Auge in Bläue verschwunden und eine blutende Lücke in dem Kranz lockigen schwarzen Haares, das seinen Schädel umgab, ins Bureau geführt wurde, wo er sich niederließ und bitterlich in seine Hände weinte.

So ging es mit Wiedemann und Sonnenschein. Alle, die es sahen, bebten noch stundenlang. Es ist vergleichsweise eine Wohltat, im Gegensatz zu solcher Misere von einem wahren Ehrenhandel zu erzählen, der ebenfalls dieser Periode angehört, und der seinen Namen allerdings, der formalen Feierlichkeit wegen, mit der er gehandhabt wurde, bis zur Lächerlichkeit verdiente. Hans Castorp wohnte ihm in seinen einzelnen Phasen nicht bei, sondern belehrte sich über den verwickelten und dramatischen Hergang nur an der Hand von Dokumenten, Erklärungen und Protokollen, die, diese Sache betreffend, im Hause Berghof und außerhalb seiner, nämlich nicht nur am Ort, im Kanton, im Lande, sondern auch im Auslande und in Amerika abschriftlich vertrieben und auch solchen zum Studium zugestellt wurden, von denen ohne weiteres sicher sein mußte, daß sie der Angelegenheit auch nicht einen Deut von Teilnahme widmen konnten und wollten.

Es war eine polnische Angelegenheit, ein Ehrentrubel, entstanden im Schoße der polnischen Gruppe, die sich kürzlich im Berghof zusammengefunden hatte, einer ganzen kleinen Kolonie, die den Guten Russentisch besetzt hielt – (Hans Castorp, dies hier einzuflechten, saß nicht mehr dort, sondern war mit der Zeit an den der Kleefeld, dann an den der Salomon und dann an den Fräulein Levis gewandert). Die Gesellschaft war dermaßen elegant und ritterlich gewichst, daß man nur die Brauen emporziehen und sich innerlich auf alles gefaßt machen konnte, – ein Ehepaar, ein Fräulein dazu, das mit einem der Herren in freundschaftlichen Beziehungen stand, und sonst lauter Kavaliere. Sie hießen von Zutawski, Cieszynski, von Rosinski, Michael Lodygowski, Leo von Asarapetian und noch anders. Im Restaurant des Berghofs nun, beim Champagner, hatte ein gewisser Japoll in Gegenwart zweier anderer Kavaliere über die Gattin des Herrn von Zutawski, wie auch über das dem Herrn Lodygowski nahestehende Fräulein namens Kryloff Unwiederholbares geäußert. Hieraus ergaben sich die Schritte, Taten und Formalien, die den Inhalt der zur Verteilung und Versendung gelangenden Schriftsätze bildeten. Hans Castorp las:

„Erklärung, übersetzt aus dem polnischen Original. – Am 27. März 19.. wandte sich Herr Stanislaw von Zutawski an die Herren Dr. Antoni Cieszynski und Stefan von Rosinski mit der Bitte, sich in seinem Namen zum Herrn Kasimir Japoll zu begeben, um von demselben auf dem durch das Ehrenrecht angezeigten Wege Satisfaktion zu verlangen für ‚die schwere Beleidigung und Verleumdung, welche Herr Kasimir Japoll dessen Frau Gemahlin Jadwiga von Zutawska im Gespräche mit den Herren Janusz Teofil Lenart und Leo von Asarapetian zugefügt hat‘.

„Als von diesem obenerwähnten Gespräch, das Ende November stattgehabt hat, vor einigen Tagen Herr von Zutawski mittelbar Kenntnis erhalten hat, unternahm er sofort Schritte, um völlige Sicherheit über den Tatbestand und das Wesen der geschehenen Beleidigung zu erlangen. Am gestrigen Tage, dem 27. März 19.., wurde durch den Mund des Herrn Leo von Asarapetian, dem unmittelbaren Zeugen des Gespräches, in welchem die beleidigenden Worte und die Insinuationen gefallen sind, die Verleumdung und Beleidigung festgestellt; hierdurch wurde Herr Stanislaw von Zutawski veranlaßt, sich ungesäumt an die Unterzeichneten zu wenden, um ihnen das Mandat zur Einleitung des ehrenrechtlichen Verfahrens gegen Herrn Kasimir Japoll zu erteilen.

„Die Unterzeichneten geben folgende Erklärung ab:

‚1. Unter Zugrundelegung des von einer Partei abgefaßten Protokolls vom 9. April 19.., welches in Lemberg von den Herren Zdzistaw Zygulski und Tadeusz Kadyj in der Angelegenheit des Herrn Ladislaw Goduleczny gegen Herrn Kasimir Japoll verfaßt worden ist, ferner unter Zugrundelegung der Erklärung des Ehrengerichtes vom 18. Juni 19.., die zu Lemberg in ebenderselben Angelegenheit abgefaßt worden ist, welch beide Schriftstücke in gemeinsamem Übereinklang stehend feststellen, daß Herr Kasimir Japoll ‚infolge seines wiederholten Verhaltens, welches nicht mit dem Begriff der Ehre in Einklang zu bringen ist, als Gentleman nicht angesehen werden kann‘,

‚2. ziehen die Unterzeichneten die aus Obigem sich ergebenden Konsequenzen in ihrer vollen Tragweite und stellen die absolute Unmöglichkeit fest, daß Herr Kasimir Japoll irgendwie noch satisfaktionsfähig wäre.

‚3. Dieselben erachten für ihre Person als unzulässig, gegen einen Mann, der außerhalb des Begriffes der Ehre steht, die Ehrenangelegenheit zu führen oder in derselben zu vermitteln.‘