„In Anbetracht dieser Sachlage machen die Unterzeichneten Herrn Stanislaw von Zutawski darauf aufmerksam, daß es zwecklos sei, seinem Recht auf dem Wege eines ehrenrechtlichen Verfahrens gegen Herrn Kasimir Japoll nachzugehen und raten ihm, den strafgerichtlichen Weg einzuschlagen, um zu verhindern, daß von seiten einer Persönlichkeit, die in dem Maße außerstande ist, Satisfaktion zu leisten, wie es beim Herrn Kasimir Japoll der Fall ist, weitere Schädigungen ergehen. – (Datiert und gezeichnet:) Dr. Antoni Cieszynski, Stefan von Rosinski.“

Ferner las Hans Castorp:

„Protokoll

„der Zeugen über den Vorgang zwischen Herrn Stanislaw von Zutawski, Herrn Michael Lodygowski

„und den Herren Kasimir Japoll und Janusz Teofil Lenart in der Bar des Kurhauses zu D., am 2. April 19.. zwischen 7½ und 7¾ h abends.

„Da Herr Stanislaw von Zutawski auf Grund der Erklärung seiner Vertreter, der Herren Dr. Antoni Cieszynski und Stefan Rosinski, in der Angelegenheit des Herrn Kasimir Japoll am 28. März 19.. nach reifer Überlegung zu der Überzeugung gekommen war, daß ihm die empfohlene strafgerichtliche Verfolgung des Herrn Kasimir Japoll für ‚die schwere Beleidigung und Verleumdung‘ seiner Gemahlin Jadwiga keine Satisfaktion wird geben können, da:

1. der berechtigte Verdacht bestand, daß Herr Kasimir Japoll im gegebenen Augenblick vor Gericht nicht erscheinen und seine weitere Verfolgung mit Rücksicht darauf, daß er österreichischer Staatsangehöriger ist, nicht nur erschwert, sondern geradezu unmöglich sein wird,

2. da außerdem eine gerichtliche Bestrafung des Herrn Kasimir Japoll die Beleidigung, durch die Herr Kasimir Japoll den Namen und das Haus des Herrn Stanislaw von Zutawski und seiner Gemahlin Jadwiga in verleumderischer Weise zu schänden versuchte, nicht zu sühnen vermöchte,

hat Herr Stanislaus von Zutawski den kürzesten, seiner Überzeugung nach gründlichsten und in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse entsprechendsten Weg gewählt, nachdem er indirekt in Erfahrung gebracht hat, daß Herr Kasimir Japoll beabsichtigt, hiesigen Ort am nächsten Tage zu verlassen,

und hat am 2. April 19.. zwischen 7½ – 7¾ h abends in Gegenwart seiner Gemahlin Jadwiga und der Herren Michael Lodygowski und Ignaz von Mellin Herrn Kasimir Japoll, der in Gesellschaft des Herrn Janusz Teofil Lenart und zweier unbekannter Mädchen in der American Bar hiesigen Kurhauses bei alkoholischen Getränken saß, mehrfach geohrfeigt.