Ferge äußerte, die Birne in Ehren und ebenso die ganze stille Geschäftigkeit. Aber etwas Gemeineres, als das Abtasten der Pleura, habe auch damals niemand ersinnen können.

Das war zu seiner Heilung geschehen!

Die verstockte Seele, die verletzte Gerechtigkeit rechtfertigten nicht weniger eine vorübergehende Mitleidlosigkeit. Zweitens war die Folter ein Ergebnis rationalen Fortschritts gewesen.

Naphta war wohl nicht völlig bei Sinnen.

Doch, er war es so ziemlich. Herr Settembrini war Schöngeist, und die mittelalterliche Geschichte des Rechtsganges war ihm offenbar im Augenblick nicht übersichtlich. Sie war in der Tat ein Prozeß fortschreitender Rationalisierung und zwar so, daß allmählich, auf Grund von Vernunfterwägungen, Gott aus der Rechtspflege ausgeschaltet worden war. Das Gottesgericht war gefallen, weil man hatte bemerken müssen, daß der Stärkere siege, auch wenn er im Unrecht sei. Leute von der Art des Herrn Settembrini, Zweifler, Kritiker, hatten diese Wahrnehmung gemacht und es durchgesetzt, daß an die Stelle des alten naiven Rechtsganges der Inquisitionsprozeß trat, welcher sich auf Gottes Eingreifen zugunsten der Wahrheit nicht länger verließ, sondern darauf abzielte, vom Angeklagten das Geständnis der Wahrheit zu erlangen. Keine Verurteilung ohne Geständnis, – man mochte sich nur auch heute noch im Volke umhören: der Instinkt saß tief, die Beweiskette mochte noch so geschlossen sein, die Verurteilung wurde als illegitim empfunden, wenn das Geständnis fehlte. Wie es erwirken? Wie die Wahrheit über alle bloßen Anzeichen, allen bloßen Verdacht hinaus ermitteln? Wie einem Menschen, der sie verhehlte, verweigerte, ins Herz, ins Hirn blicken? War der Geist böswillig, so blieb nichts übrig, als sich an den Körper zu wenden, dem man beikommen konnte. Die Folter, als Mittel, das unentbehrliche Geständnis herbeizuführen, war vernunftgeboten. Wer aber den Geständnisprozeß verlangt und eingeführt hatte, das war Herr Settembrini gewesen, und also war er auch Urheber der Folter.

Der Humanist bat die übrigen Herren, das nicht zu glauben. Es seien diabolische Scherze. Wenn alles sich verhalten hätte, wie Herr Naphta lehrte, wenn wirklich die Vernunft Erfinderin des Gräßlichen gewesen sei, so beweise das eben nur, wie bitter sie allezeit der Stütze und Aufklärung bedürfe, wie wenig die Anbeter des Naturinstinktes Ursache hätten, zu befürchten, es könne je zu vernünftig zugehen auf Erden! Allein der Vorredner sei sicherlich fehlgegangen. Jener Rechtsgreuel könne schon darum nicht auf die Vernunft zurückgeführt werden, weil sein Urgrund der Höllenglaube gewesen sei. Man möge sich doch umsehen in Museen und Marterkammern: dies Zwacken, Strecken, Schrauben und Sengen sei ja offenbar einer kindlich verblendeten Phantasie entsprungen, dem Wunsche nach frommer Nachahmung dessen, was an den jenseitigen Stätten ewiger Pein geschah. Überdies habe man dem Missetäter wohl gar zu helfen gemeint. Man habe angenommen, seine eigene arme Seele ringe nach dem Bekenntnis, und nur das Fleisch als Prinzip des Bösen setze sich seinem besseren Willen entgegen. So habe man ihm geradezu einen Liebesdienst zu erweisen geglaubt, indem man ihm durch die Tortur das Fleisch brach. Asketischer Irrwahn ...

Ob auch die alten Römer darin befangen gewesen seien.

Die Römer? Ma che!

Indessen hätten auch sie die Folter als Prozeßmittel gekannt.

Logische Verlegenheit ... Hans Castorp suchte darüber hinwegzuhelfen, indem er selbstherrlich und als könne es seine Sache sein, ein solches Gespräch zu lenken, das Problem der Todesstrafe in die Debatte warf. Die Folter war abgeschafft, obgleich ja die Untersuchungsrichter noch immer ihre Praktiken hätten, den Angeklagten mürbe zu machen. Aber die Todesstrafe schien unsterblich, nicht zu entbehren. Die allerzivilisiertesten Völker hielten daran fest. Die Franzosen hatten mit ihren Deportationen sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Man wußte einfach nicht, was man praktisch mit gewissen menschenähnlichen Wesen anfangen sollte, außer, sie einen Kopf kürzer zu machen.