§ 27.

Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. 5 Bierminuten = 3 Zeitminuten.

§ 28.

Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.

§ 29.

Hat das Präsidium allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit jeglicher Comment.

§ 30.

Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird tempus utile abgerechnet.

§ 31.

Als tempus utile gilt: