§ 121.
Mancherorts (Norddeutschland) wird bei schwereren Bierbeleidigungen auf »Kleiner Ocean« oder »Großer Ocean!« gefordert. – Kleiner Ocean = 6 Ganze; Großer Ocean = 12 Ganze.
b) Bierjunge.
§ 122.
Ist jemand mit »Bierjunge« tuschiert worden (ein Bierjunge aufgebrummt worden), so kann der Beleidigte nicht mehr überstürzen, sondern muß fordern.
§ 123.
Der Bierjunge wird folgendermaßen ausgefochten:
Es wird beim Präsidium angefragt: »Ziehen Bierjungen?« Das Präsidium erwidert: »Ziehen,« resp. »nicht.« Nun ernennt der Aufgebrummte zur Entscheidung einen Burschen als Unparteiischen, der zwei Gläser für die Paukanten füllen läßt. Dann beginnt er:
»Sind die Paukanten da?« Die Corona erwidert: »Adsunt (resp. non adsunt)!«