Unparteiischer: »Waffen ans Licht! Sind die Waffen gleich?«

Corona: »Sunt (resp. non sunt)!« Im letzteren Falle kommandiert der Unparteiische: »N. N. trinkt!«

Unparteiischer: »Arma sunt paria! Wechselt die Waffen! Stoßt an! Der Aufgebrummte zählt eins!«

Aufgebrummter: »Eins!«

Gegner: »Zwei!«

Aufgebrummter: »Drei!«

Auf »drei« leeren die Paukanten ihre Gläser; wer zuerst ausgetrunken hat, ruft sofort: »Bierjunge!« Danach, sowie mit Berücksichtigung der Blutung und Nagelprobe entscheidet der Unparteiische den Sieg mit den Worten: »Ich erkläre N. N. für angeschissen.« Der Besiegte hat beide Gläser zu zahlen, bei Unentschiedenheit zahlt jeder sein Glas. Appellation ans Biergericht ist zulässig.

4. Biergericht.

§ 124.

Biergericht ist eine von einem Mitglied der Kneiptafel beantragte Gerichtsbarkeit (bestehend aus einem Richter und zwei bis vier Räten) für alle vom Präsidium noch nicht bestraften Vergehen gegen Comment und Ordnung oder auch berufen wegen einer ungerechten Verfügung eines einzelnen.