II.
Kneipgesetze.

1. Kommando.

§ 16.

Das Präsidium hat allein das Recht, zu jeder Zeit silentium zu gebieten, welches sofort strictissime zu halten ist; außer dem Präsidium darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat, silentium kommandieren und zwar unter der Formel »silentium in nomine!«

§ 17.

Das Präsidium hat durch strenge Handhabung der ihm zu Gebote stehenden Mittel alle Störungen zu unterdrücken, welche der allgemeinen Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann es kleine Störungen übersehen, wofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen.

§ 18.

Jedes vom Präsidium ausgehende Kommando muß unbedingt befolgt werden.