§ 19.

Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.

§ 20.

Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.

§ 21.

Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium derselben bestimmt; dazu können auch Brandfüchse genommen werden.

§ 22.

Für die Fidulität wird meist kein Präsidium ernannt; gegebenen Falles wird es durch Acclamation erwählt.

2. Verbum.