§ 19.
Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.
§ 20.
Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.
§ 21.
Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium derselben bestimmt; dazu können auch Brandfüchse genommen werden.
§ 22.
Für die Fidulität wird meist kein Präsidium ernannt; gegebenen Falles wird es durch Acclamation erwählt.
2. Verbum.