ALs der Hodscha eines Tages öffentlich das Morgengebet sprach und zu der Lobpreisung Gottes kam, stellte er sich aufrecht hin und verkündete zwei- oder dreimal mit geläufiger Zunge die Anrufung: »Allah ist groß!« Da er aber auch dann nicht aufhörte, diese Worte immer wieder zu wiederholen, schrie endlich einer: »Aber Hodscha, beim Morgengebete sollen doch nach der Anrufung, die du sprichst, zwei Verse aus der Überlieferung und zwei Gebote hergesagt werden; warum wiederholst du immerfort die Anrufung?«
»Tue ich es öfter, als es nötig wäre,« antwortete der Hodscha, »so bleibt eben Gott für das übrige mein Schuldner.«
DEr Hodscha brachte eines Tages eine Schüssel Joghurt auf den Markt, um sie zu verkaufen. Nun kamen ganze Wolken von Fliegen und setzten sich auf den Joghurt; da es ihm nicht gelang, sie zu verjagen, ging er zum Kadi, um gegen sie Klage zu führen, und der Kadi sagte zu ihm: »Nimm einen Schlägel und schlag die Fliegen tot, wo immer sie sitzen.«
Der Hodscha holte sich einen Schlägel, ging damit wieder zum Kadi und sagte zu ihm: »Effendi, ist das ein richtiger Fliegenschlägel?«
»Freilich,« antwortete der Kadi; »der ist wahrhaftig geeignet, sie überall zu vertilgen, wohin sie sich setzen.«
Just in diesem Augenblicke liefen etliche Fliegen über den Kopf des Kadis; kaum sah sie der Hodscha, als er sie auch schon mit seinem Schlägel auf dem Kopfe des Kadis erschlug, wobei freilich auch der Kadi tot auf dem Platze blieb. Alsbald wurde der Hodscha verhaftet, und die Leute, die dort waren, fragten ihn: »Warum hast du unsern Kadi getötet?«
Und der Hodscha antwortete: »Wenn ich das Gesetz auch nur in einem Punkte verletzt habe, so lasse man mich die Strafe der Vergeltung erleiden.«
Sie führten ihn dem Mufti vor und dem sagte er: »Er hat mir gesagt, ich solle mit diesem Schlägel die Fliegen erschlagen, wo immer es sei; ich habe ihrer einige auf seinem eigenen Kopfe gesehn und habe sie erschlagen: er darf also, wenn er gestorben ist, niemand verantwortlich machen, als sich selber. Übrigens geschieht nichts, ohne daß es Gott zuließe. Das ist es, was ich vorzubringen habe.«
»Wo hast du denn schon«, fragte ihn der Mufti, »eine solche Rechtsprechung gesehn? Weißt du nicht, daß geschrieben steht: ›Wo keine böse Absicht ist, kann es keine Züchtigung geben?‹«