Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“ beschränkt.

Welche Zentren waren damals insurgiert?

Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte verbürgte oder unverbürgte Bombenfunde[9] „gehörten zu dem schon bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als „Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.

Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt, Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad — von denen die nördlichen als Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen, — um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können. Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs (Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber er machte sich wohl keine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei. Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen. Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob, wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen; die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.

3. Die Deportation.

Es stellte sich nur zu bald heraus, daß die Konsuln die Folgen der Deportation zutreffender beurteilten, als die Botschaft.

Am 3. Juni prophezeite der Vicekonsul von Scheubner-Richter in Erzerum die zu erwartenden Wirkungen der Deportationsmaßregel:

„Die armenischen Bewohner aller Ebenen, wahrscheinlich auch Erzerums, sollen bis Der es Zor (in die arabische Wüste) geschickt werden. Diese Aussiedelung großen Maßstabes ist gleichbedeutend mit Massakers, da mangels jeglicher Transportmittel kaum die Hälfte ihren Bestimmungsort lebend erreichen wird, und dürfte nicht nur den Ruin der Armenier, sondern den des ganzen Landes nach sich ziehen.“

Eine Woche später trafen böse Nachrichten aus Diarbekr ein. Konsul Holstein drahtet am 10. Juni:

„614 aus Diarbekr hierher verbannte armenische Männer, Frauen und Kinder sind auf der Floßreise sämtlich abgeschlachtet worden; die Kelleks sind gestern hier leer angekommen; seit einigen Tagen treiben Leichen und menschliche Glieder im Fluß vorbei. Weitere Transporte armenischer ‚Ansiedler‘ sind hierher unterwegs, ihnen dürfte dasselbe Los bevorstehen. Ich habe der hiesigen Regierung meinen tiefsten Abscheu über diese Verbrechen zum Ausdruck gebracht; der Wali sprach sein Bedauern darüber aus mit dem Bemerken, daß allein der Wali von Diarbekr dafür verantwortlich sei.“