Notiz[74].

Meines unmaßgeblichen Erachtens sind nach den Erfahrungen, die wir in letzter Zeit mit der Pforte gemacht haben (vgl. unsere Verwendung für die Angestellten des Herrn von Scheubner in Erzerum, für das armenische Personal des Hilfsbundes in Marasch, für die Arbeiter von Zimmer in Amasia[75], für Parsighian und Balakian in Tschangri), alle Schritte unsererseits erfolglos bzw. haben den gegenteiligen Erfolg. In der Zimmer’schen Sache hat Talaat Bey angeblich entschieden: „Man könne des bösen Beispiels wegen keine Ausnahme zulassen.“ Im Falle Zohrab und Wartkes handle es sich außerdem noch um eine Ingerenz in ein schwebendes Gerichtsverfahren.

Höchstens könnte noch ein Versuch im Kriegsministerium gemacht werden.

Mordtmann.

120.

Kaiserliches
Konsulat Aleppo.

Aleppo, den 27. Juli 1915.

Über die Verschickung der Armenier und die Art ihrer Durchführung ist mir seit Abgang meines letzten Berichtes noch das folgende bekannt geworden:

1. Wie nach Absetzung des hiesigen Wali Djelal Bey zu erwarten, wird die Verschickung jetzt auf den Küstenstrich des Wilajets Aleppo ausgedehnt. Befehl zur Räumung von Alexandrette, Antiochien, Haram, Beilan, Soukluk, Kessab und anderen Ortschaften ist Nachrichten aus armenischer Quelle zufolge gegeben, doch wird eine kurze Frist in der Ausführung gewährt. — Das Kaiserliche Vizekonsulat Alexandrette hatte bis zum 17. d. M. keine Kenntnis[76].