Erzerum, den 5. August 1915.

Die Aussiedelung der Armenier ist nun zu einem gewissen Abschluß gelangt, d. h. es befinden sich im Amtsbezirk des hiesigen Konsulats keine Armenier mehr. Es scheint mir daher angebracht, über die mit der Armenieraustreibung im Zusammenhang stehenden Vorfälle der letzten Monate kurz zusammenfassend zu berichten.

Bis Anfang Mai lebten die Armenier hier frei und ungehindert und konnten ungestört ihren Geschäften nachgehen. Einzelne Vorfälle, wie die Ermordung des Bankdirektors Pasdirmadjan und ähnliches, übten nur vorübergehend eine beunruhigende Wirkung aus. Die Furcht vor einem Massaker durch die Türken war allerdings vorhanden und nicht unbegründet, doch dürfte die Anwesenheit und Tätigkeit General Posseldts[78] sowie des deutschen Konsuls den Ausbruch eines solchen verhindert haben.

Zu Beginn des Mai führten die bekannten Vorgänge von Wan dazu, daß die Regierung und die Militärbehörden zu scharfen Maßregeln gegen die Armenier griffen. Alle noch mit der Waffe dienenden Armenier wurden aus dem Heere entfernt und in Arbeiterbataillone gesteckt. Die Bewohner der Erzerumer und der Passin-Ebene, die nur noch aus Frauen, Kindern und alten Männern bestand, wurden aus ihren Dörfern vertrieben und sollten zwangsweise nach Mesopotamien gebracht werden. Diese mit militärischen Rücksichten begründete Maßnahme wurde in unnötig rücksichtsloser und grausamer Weise durchgeführt. Auf dem Wege nach Erzindjan wurden die Betreffenden bei Mamachatun, Sansar, Euphrat Brücke und Päräz von Kurden und türkischen Freiwilligen überfallen, beraubt und getötet. Die Zahl der Umgekommenen dürfte zwischen 10–20000 betragen, nach Angabe der Regierung nur 3–4000.

In derselben Zeit wurden die Bewohner der Erzindjaner Ebene bei ihrem Durchzug durch die Schlucht von Kemach gleichfalls bis auf wenige beraubt und getötet, die Frauen entführt. Hierbei soll, wie mir glaubwürdig mitgeteilt wurde, türkisches Militär bzw. Gendarmen beteiligt gewesen sein.

Zu Beginn des Juni wurde aus Erzerum die erste Gruppe der armenischen Notabeln ausgewiesen mit einer Frist von 14 Tagen. Zirka 500 Personen verließen am 16. Juni Erzerum und zogen durch das Gebirge über Kharput nach Urfa. Von diesen sind laut Mitteilung der Regierung unterwegs 14 Personen ermordet worden, nach mir zugegangenen privaten Informationen fast alle Männer. Die zweite Gruppe, ca. 3000 Personen, verließ am 19. und 20. Erzerum. Bei Baiburt wurde ein Teil von ihnen, besonders Männer, abgetrennt, über deren Verbleib ich nichts ermitteln konnte. Sie dürften wahrscheinlich ermordet worden sein. Die übrigen gelangten unbelästigt nach Erzindjan, wo sie bis zur Sicherung der Wege verblieben. Die dritte Gruppe Ausgewiesener, zirka noch 300 Familien, verließen am 26. Juni Erzerum. Sie gelangten in guter Ordnung und unbelästigt bis nach Erzindjan. Die vierte Gruppe, hauptsächlich aus Handwerkerfamilien bestehend, die zuerst von der Regierung Aufenthaltsscheine erhalten hatten, welche ihnen später auf Befehl des Armee-Oberkommandos entzogen wurden, kamen gleichfalls gut über Baiburt nach Erzindjan. Es waren somit bis zum 15. Juli fast alle Armenier aus Erzerum ausgewiesen worden. Die wenigen dort noch verbliebenen hatten auf Grund besonderer Verhältnisse, wie Unabkömmlichkeit, Krankheit u. dgl. spezielle Aufenthaltsscheine von der Regierung erhalten. Während meiner und des Walis Abwesenheit von Erzerum wurden ihnen diese Aufenthaltsscheine auf Befehl des Armee-Oberkommandierenden plötzlich entzogen. Sie mußten Erzerum in kürzester Zeit verlassen, und viele von ihnen konnten sich nicht einmal mit dem Notwendigsten für die Reise versehen. Diese letzte Gruppe ist bei Aschkalé und Baiburt teilweise ausgeplündert worden. Zu derselben gehörten auch die armenischen Ärzte und Apotheker, von denen ein Teil, angeblich auf kriegsgerichtliches Urteil, bei Baiburt erschossen wurde. Die zweite, dritte und vierte Gruppe sind, wie schon erwähnt, mit einigen Ausnahmen gut in Erzindjan angekommen und bleiben dort bis Anfang August im Zeltlager. Bei meiner Anwesenheit in Erzindjan habe ich mich persönlich davon überzeugt, daß es ihnen nach Maßgabe der Umstände gut ging. Anfang August wurden sie nach Urfa weiter geschickt und sollen die berüchtigte Schlucht von Kemach gut passiert haben. Wie viele von ihnen lebend und gesund an ihrem Bestimmungsort anlangen werden, lasse ich dahingestellt.

Was die aus den benachbarten Wilajets vertriebenen Armenier anbelangt, so soll die Anzahl der Umgekommenen dort eine weit größere sein. So haben z. B. in der Ebene von Khinis große Armeniermassaker stattgefunden und sollen im Wilajet Trapezunt fast alle Männer umgebracht worden sein. Tatsächlich habe ich bei meiner Anwesenheit in Erzindjan bei den dort durchziehenden Armeniern aus dem Wilajet Trapezunt gar keine Männer bemerkt. Auch die Form der Ausweisung war eine weit schroffere; so wurde z. B. in Trapezunt den Armeniern nur einige Stunden Zeit gegeben und ihnen verboten, etwas von ihren Sachen zu verkaufen. Auch erhielten sie keinerlei Transportmittel von der Regierung, so daß die meisten zu Fuß gehen mußten. In ähnlich schroffer Form wurde gegen die Armenier in Siwas vorgegangen.

Was nun meine Haltung bei der ganzen Frage anbetrifft, so habe ich mich von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen:

Es war mir bekannt, daß wir ein Recht zum Eintreten für die von der Ausweisung betroffenen, unschuldigen Armenier nicht besitzen, auch sonst keinerlei Schutzrecht über sie ausüben.