Meine Verwendung für die Armenier, welche sich der Regierung gegenüber nichts zuschulden hatten kommen lassen, mußte sich darauf beschränken, daß ich für Schutz ihres Lebens und Eigentums gegen Vergewaltigungen und dafür eintrat, daß die durch die militärische Notwendigkeit begründete Aussiedelung in möglichst humaner Weise vor sich gehe. In diesem Sinne bin ich auch bei Beginn der Aussiedelung sowohl bei der Zivilverwaltung als auch beim Armee-Oberkommando vorstellig geworden. Nach Bekanntwerden der ersten großen Massaker bei Kemach, Khinis Terdjan habe ich gemäß der mir auf meinen diesbezüglichen Bericht an Euere Exzellenz erteilten Instruktion dem Wali in sehr eindringlicher Form Vorstellungen gemacht. Ich habe dabei betont, daß solche schmachvollen Vorgänge geeignet sind, das Ansehen der Türkei im neutralen Auslande und bei ihren Freunden zu schädigen. Weiterhin betonte ich, daß solche Vorgänge leicht Grund zu erneuter fremder Einmischung in die armenischen Angelegenheiten geben und die Stellung der Türkei bei künftigen Friedensverhandlungen unnütz erschweren könnten. Außerdem wies ich noch eindringlich darauf hin, in welch unangenehme Lage unsere Regierung durch diese Vorfälle versetzt wird, und daß wir darum energisch darauf dringen müssen, daß eine Wiederholung derselben durch die verantwortlichen Regierungsorgane auf jeden Fall vermieden wird. Der Wali gab ohne weiteres zu, daß meine Ausführung berechtigt sei, wies aber seinerseits darauf hin, daß die Verantwortung nicht ihn, sondern das Armee-Oberkommando[79] treffe, unter dessen Befehl er stehe. Dasselbe habe trotz der ihm bekannten Unsicherheit der Wege die Aussiedelung der Armenier befohlen, ohne genügenden Schutz für dieselben zu gewähren. Im übrigen versprach der Wali sein möglichstes zu tun zur Verhinderung von Wiederholungen. Tatsächlich ist er auch bemüht gewesen, für den Schutz der Vertriebenen, soweit ihm das bei den entgegengesetzten Absichten des Komitees und anderer maßgebender Persönlichkeiten möglich war, zu sorgen. Um dem Widerstand, den er bei seinen diesbezüglichen Bestrebungen beim Armee-Oberkommando sowohl wie beim Komitee fand, zu begegnen, reichten aber weder sein Einfluß noch seine Energie aus. Im allgemeinen sind die Bewohner Erzerums jedoch bei ihrer Aussiedelung weit besser behandelt worden als die anderer Städte. Dem Entgegenkommen des Wali und meinen Bemühungen zufolge wurden ihnen folgende Erleichterungen gewährt:
1. Die meisten erhielten eine Frist von 14 Tagen zu Reisevorbereitungen.
2. Es wurde ihnen gestattet, ihre Sachen mitzunehmen oder zu verkaufen.
3. Ein Teil der Kaufleute und Notabeln hatte die Möglichkeit, ihre Waren, Sachen und Kostbarkeiten der Ottomanbank zur Aufbewahrung in der armenischen Kirche zu geben.
4. Die Regierung stellte vielen mittellosen Familien Ochsenkarren unentgeltlich zur Verfügung.
5. Diejenigen Männer, deren Familien ohne weiteren männlichen Schutz waren, wurden aus den Arbeiterbataillonen entlassen und durften ihre Familie begleiten.
Eine weitere humane Anordnung der Zivilverwaltung, daß Kranke, alleinstehende Frauen und Kinder in Erzerum bleiben sollten, wurde durch Befehl der Militärbehörde bzw. auf Betreiben des Komitees aufgehoben.
Es ist tief bedauerlich, daß infolge der von der Militärbehörde geduldeten Haltung des Komitees und seiner dunklen Hintermänner die Maßnahme der Aussiedelung der Armenier aus den Grenzgebieten in einen Rache-, Vernichtungs- und Raubfeldzug gegen sie umgewandelt wurde. Von vernünftig denkenden weiten Kreisen der türkischen Bevölkerung, besonders von den Grundbesitzern, wird diese Ausrottungspolitik auch nicht gebilligt.
Meine Berichte und meine Tätigkeit in der Armenier-Frage zusammenfassend bemerke ich folgendes: