So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte
das Memorandum vom 4. Januar 1917,
um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu erheben.
3. Die Vernichtung der Deportierten.
Die ersten fast gleichzeitigen Schläge der Gesamtdeportation in ganz Anatolien fielen in die letzten Tage des Juni, den Juli und August 1915. Damals setzten sich die ungeheuren Menschenkarawanen, die wie Viehherden unter der Glut der orientalischen Sonne von rohen Gendarmen durch die baumlosen Gebirgstäler von Anatolien getrieben wurden, vom Osten, Norden und Westen des Reiches in Bewegung. Die Wanderzüge waren Monate unterwegs, schlecht oder gar nicht ernährt, von angeworbenen Tschettäs und Kurdenbanden überfallen, getötet, geschändet, mißhandelt, durch Hunger und Krankheit aufgerieben. Meist nur der dritte Teil erreichte das Verschickungsziel, die Ränder der arabischen Wüste, bei Mossul, Nisibin, Ras ul Ain, Rakka, Der es Zor, Deraa, Hauran, Kerak. Auch am Ende des Todesweges ließ man ihnen keine Ruhe, trieb sie wochenlang im Kreis herum, füllte und entleerte die Konzentrationslager, ließ sie kaltblütig an Hunger und Seuchen sterben oder massakrierte sie zu Tausenden. Die Leichenstraßen verpesteten die Luft. Der Flecktyphus verseucht alle Etappenstraßen.
Da die Pforte für die Vorstellungen der Botschaft taub blieb, war den deutschen Konsulaten in den Jahren 1916 bis 1918 nichts anderes übrig geblieben, als die Notstandswerke der im Lande verbliebenen deutschen und amerikanischen Missionen, wo es irgend hinter dem Rücken der türkischen Behörden möglich war, zu fördern und zu schützen. Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und der Türkei (20. April 1917) blieb die Last allein auf den Schultern der Missionare und Schwestern deutscher Hilfsgesellschaften, die durch amerikanische, schweizer, holländische, nordische und deutsche Hilfsgelder unterstützt wurden.
Das Auswärtige Amt, die Botschaft und die Konsulate taten ihr Möglichstes, um die gesammelten Gelder an ihren Bestimmungsort zu leiten. Doch alles, was auf diese Weise geschehen konnte, war jammervoll wenig. Die Deportierten in den Konzentrationslagern starben wie die Fliegen, zu Tausenden und Zehntausenden. Am meisten aber wurden die Notstandswerke dadurch erschwert, daß die türkischen Behörden durch generelle Verbote alle Werke der Barmherzigkeit an den Deportierten zu verhindern suchten. In den Städten ging es noch an, da manche türkische Beamte trotz der Regierungsbefehle ein Auge zudrückten. In Aleppo blieb ein deutsches Waisenhaus, das hinter dem Konsulat gelegen war, verschont. Die übrigen Häuser mit Hunderten von Waisenkindern, die von deutschen Schwestern gekleidet und gefüttert wurden, standen unter türkischer Kontrolle und wurden später wieder ausgeräumt. Die Kinder wurden auf rein muhammedanische „Regierungswaisenhäuser“ nach Damaskus, Konia, Ismid und andere Plätze im Innern verteilt, wo sie muhammedanische Namen empfingen und im muhammedanischen Glauben auferzogen werden sollten. Es war Methode in der Sache. Gesuche amerikanischer, schweizer und deutscher Gesellschaften, Hilfsexpeditionen in die Notstandsgebiete senden zu dürfen, wurden, trotz der Befürwortung durch die deutsche Botschaft, rundweg abgelehnt. Auf einen Antrag der Deutschen Orientmission erhielt die deutsche Botschaft von der Pforte die Antwort, „daß die türkische Regierung keinerlei fremde Hilfsaktion für die Armenier zulassen könne, da hierdurch die Armenier in ihren Hoffnungen auf das Ausland bestärkt würden“ (28. April 1916). Eine Anfrage, die die Botschaft durch den Konsul Loytved in Damaskus an Djemal Pascha, den Oberkommandierenden der IV. Armee, richten ließ, welche Aussichten eine vom American Bible House geplante größere Hilfsunternehmung für die notleidenden Armenier in Damaskus hätte, wurde dahin beantwortet, „daß er persönlich das Los der Armenier nach Möglichkeit erleichtern möchte, aber strenge Anweisungen von Konstantinopel habe, jede deutsche und amerikanische Beteiligung an einer Hilfsunternehmung für Armenier zu verhindern, da der innere Widerstand der Armenier gegen die türkische Regierung nur gebrochen werden könne, wenn ihnen beigebracht würde, daß sie keinerlei Unterstützung von irgend einer fremden Regierung zu erwarten hätten“ (29. März 1916).
Auch das armenische Patriarchat wurde von den türkischen Behörden verhindert, den notleidenden Verbannten zu Hilfe zu kommen, so daß das Patriarchat genötigt war, sich zu diesem Zweck fremder Vermittlung zu bedienen. „Es gewinnt den Anschein“, schreibt Graf Wolff-Metternich, „als ob die Pforte jede Notstandshilfe, von welcher Seite sie auch kommen möge, ablehnt.“
Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. August 1916: