Hohenlohe.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.

Anlage 1.

(Osmanisches Ministerium
des Innern.)

Depesche.

An die Provinzialbehörden von:

Hudawendigiar, Angora, Konia, Ismid, Adana, Marasch, Urfa, Aleppo, Zor, Siwas, Kutahia, Karassi, Nigde, Mamuret ul Aziz, Diarbekr, Karahissar, Kaissarijeh, Erzerum.

Da die Kaiserliche Regierung durch die Versetzung der Armenier aus ihren Wohnstätten in die im voraus bestimmten Zonen das alleinige Ziel verfolgt, die regierungsfeindliche Tätigkeit und Unternehmung dieser Nationalität zu verhindern, sowie dieselbe außerstand zu setzen, ihren nationalistischen Bestrebungen bezüglich der Schaffung eines armenischen Staates nachzujagen, nicht aber deren Vernichtung, so wurde endgültig beschlossen, alle Maßregeln zur Beschützung und Beköstigung der Kolonnen während der Abführung zu treffen und alle übrigen Armenier, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits aus ihren Wohnorten entfernt sind und ihre weitere Versetzung erwarten, sowie gemäß der bereits erfolgten Mitteilung die Soldatenfamilien, eine den Bedürfnissen entsprechende Zahl von Handwerkern und die Armenier von der katholischen und protestantischen Gemeinde künftighin von ihren Wohnorten nicht auszuweisen.

Es wird hierdurch erklärt, daß gegen alle Personen, welche die Kolonnen angreifen, Räubereien begehen und durch ihre bestialischen Triebe Schandtaten verüben würden, samt ihren Mithelfern, sowie gegen alle schuldigen Beamten und Gendarmen zu ihrer strengen Bestrafung unverzüglich das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird. Diejenigen Beamten, welche sich schuldig gemacht haben, müssen genannt werden. Bei Wiederholung solcher Missetaten werden die Wilajet- und Livabehörden dafür verantwortlich gemacht.