Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Freiherrn von Wangenheim, Konstantinopel.
188.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat.
Aleppo, den 25. Oktober 1915.
Euerer Exzellenz beehre ich mich auf die in der „Westminster Gazette“[93] gegen mich erhobenen Beschuldigungen, ich hätte die türkische Bewegung gegen die Armenier geleitet und ermutigt, in der Anlage mit dem Anheimstellen geeignet scheinender Verwendung zwei Briefe zu überreichen, welche dartun, wie die amerikanische Mission in Marasch über meine Wirksamkeit in dieser Stadt aus Anlaß meiner Dienstreise vom 28. März bis 10. April d. J. gedacht hat. Der erste dieser Briefe ist an den deutschen Missionar Herrn Blank gerichtet. Der Verfasser E. C. Woodley ist englischer Staatsangehöriger (Kanadier) und befindet sich noch jetzt an der Spitze der amerikanischen Mission in Marasch. Der zweite Brief ist vom Vorstand der Mission, an erster Stelle wieder von Herrn Woodley an mich selbst gerichtet und drückt mir den Wunsch aus, dahin zu wirken, daß Herr Blank zum deutschen Konsularagenten in Marasch ernannt werde; offenbar in der Überzeugung, daß damit auch den amerikanischen Missionsinteressen gedient sein würde. Es hätte nicht geschehen können, wenn die Amerikaner und in erster Linie Mr. Woodley nicht volles Vertrauen zu meinen Bestrebungen, mildernd zu wirken und unnötiges Unheil abzuwenden, gehabt hätten. Ein Beweis auch für die Stärke der europäischen Kulturgemeinschaft, deren Empfindung unter den besonderen Verhältnissen von Marasch trotz des Weltkrieges sich geltend machte. Beide Äußerungen der Mission sind spontan erfolgt und in keiner Weise von mir hervorgerufen worden. Ich bedurfte solcher Äußerungen nicht und konnte nicht voraussehen, daß sie von mir einst noch zur Abwehr feindlicher Verleumdungen gebraucht werden könnten. Wenn die Missionare nicht die Ernennung eines Konsularagenten ihrer eigenen Nationalität herbeizuführen bestrebt waren, so geschah es, weil sie eine prinzipielle Entscheidung der amerikanischen Regierung kannten, nicht einen Missionar zum Konsularagenten zu ernennen.
Je eine der Abschriften ist vom hiesigen amerikanischen Konsul beglaubigt.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Freiherrn von Wangenheim.
(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)
Abschriftlich nebst 2 Originalanlagen