Seit heute wird bemittelten Armeniern Benutzung Bahn oder eigenes Fuhrwerk behufs Selbstansiedelung gestattet. Wenn unsererseits noch Eindämmung dieses schon rein wirtschaftlich betrachtet unsinnigen Massenmordes beabsichtigt und möglich sein sollte, so käme in Frage: 1. Belassung aller, die noch nicht verschickt sind, vor allem auch der ansässigen Bevölkerung Aleppos (die ebenfalls Verschickungsorder fürchtet), sowie derjenigen Verschickten, die feste Wohnung in Städten gefunden. 2. Sofortige Organisation der Ansiedlung unter Opferung bedeutender Mittel; dabei stärkere Heranziehung der Städte wie Damaskus, Hama, Homs, sowie ihrer Umgebung, eventuell nur vorläufig der leichteren Unterbringung halber. 3. Gestattung Auswanderung.

Nachdem die Pforte selbst kürzlich zahlreiche feindliche Ausländer aus Syrien (Urfa) ausgewiesen, dürften militärische Bedenken unerheblich sein.

Hoffmann.

187.

(Auswärtiges Amt.)

Berlin, den 20. Oktober 1915.

Der Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Erzerum hat mir Abschrift des der Kaiserlichen Botschaft unter dem 5. August d. J. erstatteten Berichts über die Armenierfrage eingereicht.

Ich bin mit der Haltung des Kaiserlichen Vertreters in Erzerum zur armenischen Frage einverstanden und kann es nur begrüßen, wenn er sich der armenischen Bevölkerung nach Möglichkeit angenommen hat. Ebenso stimme ich dem von ihm geplanten Versuche zu, durch Anbahnung einer Verständigung zwischen den türkischen Vertretern und den Führern der Daschnakzagan-Partei einen erträglichen Modus vivendi herzustellen.

Ew. Exzellenz bitte ich Herrn von Scheubner-Richter entsprechend zu bescheiden.

Zimmermann.