Als im türkischen Inlande und in der Presse des Auslandes Verleumdungen verbreitet wurden, daß Deutschland die Deportationsmaßregel inspiriert und ihre Ausführung organisiert habe, hat die Botschaft die Pforte aufgefordert, derartigen Behauptungen entgegenzutreten, woraufhin die Pforte den Provinzialbehörden Befehl gegeben hat, solchen Ausstreuungen, die von türkischen Offizieren, Beamten und Geistlichen allgemein verbreitet wurden, und bei Christen und Muhammedanern weithin Glauben fanden, offiziell zu dementieren. Die feiner fühlenden Elemente unter den Muhammedanern, die sich der an den Armeniern verübten Schändlichkeiten schämten, zogen es natürlich vor, das Odium der Maßregel auf die verbündeten Deutschen abzuwälzen. Sie wollten es nicht glauben, daß ihre eigene Regierung der Urheber solcher Greuel sei. Doch so oft auch die deutsche Regierung und die Botschaft wegen dieser Lügen, die im Ausland allzu willigen Glauben fanden, bei der Pforte Vorstellungen erhoben, so oft auch der Großwesir und der Minister des Innern sich in der rückhaltlosesten Weise als allein verantwortlich für die Maßnahmen gegen die Armenier erklärten, die türkischen Mollahs und Beamten im Inneren hörten nicht auf, dem Glauben an diese Verleumdungen Vorschub zu leisten.

Auch die Folgen, die für jeden einsichtigen Menschen die armenische Politik der Regierung für die wirtschaftliche Zukunft des Landes und die Friedensverhandlungen nach sich ziehen mußte, sind der Pforte von der deutschen Regierung und der Botschaft oft und nachdrücklich vorgehalten worden, ohne daß diese Warnungen irgend welchen Eindruck auf die leitenden Männer machten. Wer war schuld daran?

Die Seele der armenischen Politik war das jungtürkische „Komitee für Einheit und Fortschritt“; der Minister des Innern Talaat Bey und der Vizegeneralissimus Enver Pascha waren für ihre Ausführung formell verantwortlich. „Niemand hat hier mehr die Macht“, schreibt Graf Wolff-Metternich am 30. Juni 1916, „die vielköpfige Hydra des Komitees, den Chauvinismus und Fanatismus zu bändigen. Das Komitee verlangt die Vertilgung der letzten Reste der Armenier, und die Regierung muß nachgeben. Das Komitee bedeutet aber nicht nur die Organisation der Regierungspartei in der Hauptstadt. Das Komitee ist über alle Wilajets verbreitet. Jedem Wali bis zum Kaimakam (Landrat) herab steht ein Komiteemitglied zur Unterstützung oder zur Überwachung zur Seite.“

Die dem „Comité Union et progrès“ affiliierten jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten des Innern waren die treibenden Kräfte bei der Vorbereitung, Organisation und erbarmungslosen Durchführung der Gewaltmaßregeln. Sie stellten förmliche Proskriptionslisten auf. Eine Reihe politischer Morde an armenischen Führern wird auf ihre Tätigkeit zurückgeführt. Gegen Walis, die die Maßregel mildern oder Ausnahmen machen wollen, setzen sie die restlose Austreibung in den brutalsten Formen durch. Auch gegen Frauen und Kinder, Kranke, Schwangere, Blinde, einschließlich der Soldatenfamilien, ohne Unterschied der Konfession. Sie werben Banden von Verbrechern und kurdischen Wegelagerern an, um die Deportiertenzüge zu überfallen und niederzumetzeln. Sie bereichern sich an der konfiszierten Habe. Ihre ausgesprochene Tendenz ist die Vernichtung des armenischen Volkes.

Unter den Mitgliedern des Senats gab es viele, die das Vorgehen der Regierung ungern sahen und ihrer Mißbilligung Ausdruck gaben. Eine Interpellation Achmed Riza Beys wurde von der Regierung in einer Weise beantwortet, die an Zynismus nicht übertroffen werden kann.

Die ausführenden Organe des Deportationsbefehls waren die Armeeoberkommandos und die obersten Zivilbehörden der Wilajets. Djemal Pascha, der Oberkommandierende der 4. Armee in Syrien, zu dessen Befehlsbereich Cilicien und das Wilajet Aleppo gehörten, nahm eine Sonderstellung gegenüber den Machthabern in Konstantinopel ein. Er hat schwerere Ausschreitungen in seinem Bezirk verhindert und einiges für die Ernährung der Deportierten und die Versorgung der Anstalten getan. Der Deportation selbst und der Islamisierung der Deportierten hat auch er sich nicht widersetzt, da er mit dem Komitee rechnen mußte. Zu seiner Rechtfertigung erklärte er, daß „Talaat Bey bestimme, in welcher Ausdehnung die Ausweisung stattfinde, während er, Djemal, lediglich für die militärischen Ausführungen der vom Minister des Innern erlassenen Verfügungen zu sorgen habe.“

In der Regel ergingen die Befehle an die Armeeoberkommandos und von den Oberkommandos an die Walis, Mutessarrifs und Kaimakams, die mit wenigen Ausnahmen willig die Hand zur rücksichtslosesten Ausführung boten. Von der Zentralregierung wurde die Durchführung der Deportation in der härtesten und schroffsten Weise den Behörden zur Pflicht gemacht, auch gegen Frauen und Kinder. In Erzerum war es das Oberkommando, das den Bemühungen des Walis für den Schutz der Deportiertenkarawanen Widerstand leistete und auch die Austreibung aller unter deutschem Schutz stehenden armenischen Frauen und Kinder durchsetzte. Bei den Massenabschlachtungen der Deportierten wirkten reguläre Truppen, angeworbene Haufen von Tscherkessen, Kurden und Verbrecherbanden zusammen. Verschiedene Walis, Mutessarrifs und Kaimakams hielten die Verschleierungsform der Verschickung für überflüssig und ließen, wie in Diarbekr, Djesire und Midiat, alle Christen gleich an Ort und Stelle niedermetzeln. „Auf den Transporten ist die Tötung der Männer in den weitaus überwiegenden Fällen nicht durch Kurden, sondern durch die begleitenden Gendarmen erfolgt.“

Die Vernichtung der Reste, die am Verschickungsziel ankamen und in den Konzentrationslagern dem Hungertode ausgeliefert oder niedergemetzelt wurden, ist ebenso ein Werk der Behörden. Die nach Bagdad entsandten Truppen Halil Beys machten auf dem Wege nach Mossul alle „Ansiedelungen“ von Deportierten, die sie antrafen, nieder. Sie hatten das gleiche mit den Armeniern von Mossul vor, scheiterten aber mit ihrem Vorhaben an dem Widerstande des Feldmarschalls von der Goltz. Die 14000 Deportierten im Konzentrationslager von Ras ul Ain wurden „auf Befehl“ von dem Kaimakam der Stadt mit Hilfe von Tscherkessen abgeschlachtet. Die Füsilierung der armenischen Arbeiterbataillone geschah auf Befehl der Militärbehörden unter Kommando von Offizieren.

Regierungsbeamte, die sich der Ausführung der Befehle widersetzten, wurden von der Regierung ihres Amtes enthoben. Der Wali von Aleppo, Djelal Bey, wurde nach Konia versetzt, weil er in seinem Wilajet keine Deportationen und Massaker dulden wollte. Aus Konia wurde er aus demselben Grunde abberufen. Der Mutessarif Suad Bey in Der es Zor, der die Befehle der Regierung in der Ausführung zu mildern suchte, wurde durch den Tscherkessen Sekki Bey ersetzt, der die Konzentrationslager ausräumte und die schon halb verhungerten Deportierten zu Zehntausenden weiter verschickte, um sie auf dem Wege verschwinden zu lassen. Die seltenen Versuche menschlich empfindender türkischer Beamter, Notstandswerke zu organisieren, wie es Hussein Kasim Bey (vormaliger Wali von Aleppo und Saloniki) in Damaskus und Oberst Kemal Bey in Aleppo versuchte, scheiterten an dem Widerstand der Behörden. Der Kaimakam von Midiat wurde auf Befehl des Wali von Diarbekr, Reschid Bey, ermordet, weil er sich weigerte, die Christen seines Bezirks zu massakrieren. Reschid Bey selbst, der Veranstalter des Massakers von Diarbekr, wurde nicht etwa, wie der Konsul Holstein verlangte, abgesetzt, sondern nach Angora versetzt. Als er nach der Kapitulation der Türkei von der Waffenstillstandskommission verhaftet und zur Rechenschaft gezogen werden sollte, nahm er sich das Leben.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß edlere Muhammedaner das Vorgehen gegen die Armenier als eine Schande für die Türkei und als Sünde gegen die göttlichen Gebote empfanden. Auch die türkische Bevölkerung, obwohl sie der Austreibung meist gleichgültig zusah und die verlassenen armenischen Häuser plünderte, ist nicht überall mit dem Vorgehen der Regierung einverstanden gewesen; sie spürte sehr bald die infolge der Vertreibung aller Handwerker und Kaufleute hereinbrechende wirtschaftliche Not.