Berlin, den 12. Dezember 1915.

Dr. Straubinger schreibt an den Reichstagsabgeordneten Erzberger unter dem 25. November:

„Dieser Tage sagt mir Msgr. Dolci, daß der Minister des Auswärtigen ihm versprochen habe, die katholischen Armenier dürften zurückkehren. Sollte dieses Wort sich bewahrheiten, so ist die Möglichkeit der Hilfeleistung wohl gegeben. Das Gerücht, daß alle Armenier ausgerottet seien, ist nämlich nicht ganz wahr; es existieren deren außer in der europäischen Türkei noch die in die Berge versprengten, sowie einige Gemeinden an den Bahnlinien und diejenigen, die die Deportation aushielten. Die drei Dinge, die zur Erhaltung des Restes der Armenier notwendig erscheinen, sind: Möglichkeit der Rückkehr für alle, Möglichkeit der Hilfeleistung (Kleidung und Nahrung für den Winter) seitens Europäer und Amerikaner, Möglichkeit der Wiedererlangung des alten Besitztums. Letzteres ist nämlich, soweit es nicht zerstört ist, durch das Liquidationsgesetz[109] so gut wie verloren.“

Euere Exzellenz bitte ich, sich zu Dr. Straubingers Schreiben äußern zu wollen.[110]

Zimmermann.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich, Konstantinopel.

213.

Auswärtiges Amt.

Berlin, den 12. Dezember 1915.

Nach dem abschriftlich anliegenden Schreiben des Direktors Schuchardt vom 4. d. M. soll die türkische Regierung versuchen, die Überreste des armenischen Volkes gewaltsam zum Islam zu bekehren. Es liegt auf der Hand, daß wir einem derartigen Vorgehen nicht ruhig zusehen könnten. Indem ich auf das Schreiben Bezug nehme, in dem der Herr Reichskanzler kürzlich zur Armenierfrage Stellung genommen hat, beehre ich mich Euer Exzellenz zu bitten, den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls bei der Pforte nachdrückliche Vorstellungen zu erheben. Über das Ergebnis Ihrer Schritte bitte ich zu berichten.[111]