Ahmed Riza Bey: Ich habe es im Amtsblatt gelesen. Es ist am 12. ejlul veröffentlicht worden und vom Tage der Veröffentlichung ab in Geltung.
Stellvertr. Präsident: Dann verlangen Sie also die Abänderung von Art. 11.
Ahmed Riza Bey: Wir wissen nicht, wann das Gesetz zu uns kommt. Was soll geschehen, wenn es überhaupt nicht zu uns kommt, oder erst so spät, daß keiner der Betroffenen überhaupt noch Vermögen hat?
Hüsni Pascha: Es scheint mir zwecklos, den Antrag an den Ausschuß gehen zu lassen. Wir haben das Gesetz selbst noch nicht, können also einen Abänderungsvorschlag nicht in Erwägung ziehen.
Mahmed Pascha: Der Antrag muß doch an den Ausschuß gehen.
Aristidi Pascha: Zunächst mag sich der Ausschuß dazu äußern.
Stellvertr. Präsident (läßt abstimmen): Die Mehrheit ist für Überweisung des Antrags an den Ausschuß.
3. Sitzung vom 19. teschrin-i-ewwel 1331 (= 1. November 1915); Verhandlungsberichte S. 331:
Ahmed Riza Bey: Ich hatte früher gebeten, die Aufmerksamkeit der Regierung auf gewisse Punkte betreffend die in den Bergen Anatoliens herumirrenden bedauernswerten Leute zu lenken. Das hohe Haus hatte sich meiner Bitte angeschlossen. Ist die Regierung auf die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Erleichterung des Loses dieser Personen zu treffen, hingewiesen worden, und zu welchem Ergebnis ist es gekommen?
Präsident: Auf den Beschluß des hohen Hauses habe ich mich mit der Regierung über diese Frage besprochen. So wie die Regierung sich bemüht hat, die Hindernisse zu beseitigen, die das Wohlergehen der Bevölkerung irgendwie beeinträchtigen könnten, bemüht sie sich auch Mittel zu finden, durch die das Wohlergehen dieser Personen sichergestellt wird. Sie hat sogar zu diesem Zweck den Direktor für Angelegenheiten von Auswanderern lediglich für diese Angelegenheit in jene Gegenden entsandt[117]. Kredite sind bereitgestellt worden, und weitere Beamte werden entsendet. Die Regierung läßt sich die Sorge für das Wohlergehen dieser Personen angelegen sein. (Rufe: Sehr gut.)