5. Aufstände, vermeintliche oder wirkliche, in verschiedenen Wilajets.

Die Tragweite dieser Vorgänge konnte sehr verschieden beurteilt werden, je nachdem sie als mehr oder weniger beiläufige (selbst in Friedenszeiten nicht ungewohnte) Folgen einer schlechten Verwaltung oder als Symptome einer „weitverbreiteten Verschwörung“ und „allgemein geplanten Volkserhebung“ gedeutet wurden.

Spionageakte und Deserteurgeschichten gehören zu den regelmäßigen Erscheinungen, die der Krieg an allen Fronten, noch dazu bei gemischten Bevölkerungselementen in den Grenzgebieten mit sich bringt. Das tatsächliche oder angebliche Auffinden von Bomben, Waffen, verdächtigen Korrespondenzen, Schriftstücken u. dergl., „gehört“, wie von Kühlmann bei späterer Gelegenheit (17. November 1916) bemerkt, „zu dem bekannten Inventar der türkischen Behörden an Vorwänden.“ Daß die Armenier durch Agenten der Entente „zum Aufruhr gegen die ottomanische Regierung angestiftet seien“, daß englisches Gold und russische Maschinengewehre dabei mitgespielt hätten, ist erfunden und wurde von den deutschen Konsuln bezweifelt[23].

Vermeintliche oder tatsächliche „Aufstände“ fanden in Anatolien (einem Gebiet von der Größe Deutschlands, Deutsch-Österreichs und der Schweiz) nach den eigenen Angaben der Pforte an nicht mehr als sechs Plätzen statt in getrennten Zeitabschnitten: Musch (Anfang März 1915), Zeitun (25. März 1915), Wan (20. April 1915), Schabin Karahissar (3. Juli 1915), Suedije (30. Juli 1915), Urfa (1. Oktober 1915). Es ist zu unterscheiden, ob sie vor, während oder nach der allgemeinen Deportation stattfanden. Vor die Anfänge der Deportation fallen nur Musch, Zeitun und Wan. In den beiden ersten Fällen handelte es sich nicht um „Aufstände“, sondern um belanglose Zusammenstöße von Gendarmen und Deserteuren, wie sie auch in Friedenszeiten nichts Ungewöhnliches waren. Konsul Anders berichtet z. B. aus der Vorkriegszeit von einer Razzia im Wilajet Bitlis, bei der „2500 Kurden, die sich der Dienstpflicht entzogen hatten“, eingefangen wurden. In Zeitun handelte es sich um 150 armenische, zum Teil auch muhammedanische Deserteure; in Dörfern der Muschebene um Schießereien bei Requisitionen. Das Gewicht solcher Vorgänge kann an der geringen Zahl von Toten abgeschätzt werden: in Zeitun auf türkischer Seite 7–8 Gendarmen und 20–30 Armenier, in der Muschebene 7 Gendarmen und 27 Armenier. In die Anfänge der Deportationszeit, als es im Wilajet Wan und Erzerum bereits zu erheblichen Massakers gekommen war, fallen die „Aufstände“ von Wan, und Schabin-Karahissar, die in Wahrheit Akte der Selbstverteidigung waren. In Wan fielen während der vierwöchentlichen Belagerung 18 Armenier und auf türkischer Seite vermutlich eine entsprechende Zahl. In Schabin-Karahissar zählt das türkische Communiqué „150 Tote, Zivil- und Militärpersonen“, die man nach Analogie der offiziellen türkischen Zahlen von Wan vermutlich auf den zehnten Teil wird reduzieren müssen. Rechnen wir die Toten, die bei diesen Zusammenstößen vor und während der Deportation zu zählen sind, zusammen, so ergeben sich auf türkischer Seite etwa 50 und auf armenischer Seite eine entsprechende geringere oder größere Zahl. In die Zeit nach dem Höhepunkt der Deportation fallen die „Aufstände“ von Suedije und Urfa, Verzweiflungsakte von Menschen, die den Tod mit der Waffe in der Hand der Abschlachtung und dem Hungertode vorzogen. Für Urfa beträgt die Zahl der Toten nach türkischen Angaben 20, nach deutschen 50; für Suedije nach armenischen 200. Alles in allem betragen die nachrechenbaren türkischen Verluste infolge dieser sogenannten „Aufstände“ auf türkischer Seite etwa 300 Tote. Nur eine barbarische Vergeltungslehre kann es gerechtfertigt finden, diese 300 im Kampf gefallener Männer mit dem Opfer von einer Million wehrloser Armenier, einschließlich einer halben Million von Frauen und Kindern aufzuwiegen. Immerhin deckt sich diese Auffassung mit dem Ausspruch des Mutessarrifs von Musch, der bei seiner Leichenrede für sieben gefallene Gendarme schwur: „Für jedes Haar eures Hauptes will ich 1000 Armenier hinschlachten lassen.“

Schwerwiegender als diese Einzelfälle, die, sofern sie nicht zu den regelmäßigen Erscheinungen einer ungeordneten Verwaltung und zum Kriegszustande gehörten, durch die Deportation erst hervorgerufen wurden, ist die Beschuldigung, daß von Seiten der armenischen Parteiorganisationen, insbesondere der Daschnakzutiun, ein allgemeiner Aufstand geplant worden sei.

Ich habe schon im Jahre 1916[24], ehe mir das deutsche Material bekannt war, den Beweis geführt, daß ein armenischer Aufstand weder vorbereitet, noch von den führenden Männern geplant war, noch überhaupt im Bereich der Denkbarkeit lag. Eine Zeit, in der die christliche Bevölkerung entwaffnet war und die muhammedanische unter Waffen stand, eine Zeit, in der die männliche Bevölkerung der armenischen Städte und Dörfer ausgehoben und zum Wegebau auf entlegene unwegsame Straßen, fern von den Städten, verbannt war[25], wäre ungefähr der unmöglichste Zeitpunkt für eine Volkserhebung und ein Unternehmen gewesen, an das nur Narren hätten denken können. Nationale Autonomie oder gar Unabhängigkeit konnte dem armenischen Volk nur durch die Schicksalsentscheidung des Weltkrieges zufallen, die, wie im Falle Polens, von seinem eigenen Verhalten völlig unabhängig war. Die Deportation als „vorbeugende Maßregel“ gegen eine Erhebung des armenischen Volkes war doppelt sinnlos, seit es sich bei der Massenverschickung und angeblichen Neuansiedlung nach der Abschlachtung der Männer fast nur noch um Frauen und Kinder handelte.

Alle Konsularberichte und alle Aussagen von Deutschen, die im Innern lebten, bestätigen durchaus diese Schlußfolgerungen.

Sie erhärten zunächst, daß keinerlei Beweise für Aufstandspläne oder Gefahr einer Volkserhebung vorlagen. Die Zeugnisse der Konsuln, die völlig unabhängig voneinander urteilen, sind hierin einmütig:

Hoffmann, Alexandrette, 7. März: „Soweit ich den Charakter und die Tätigkeit der hiesigen kleinen Bevölkerung bisher kennen gelernt habe, glaube ich nicht, daß diese sich landesverräterisch betätigt.“

Büge, Adana, 26. März: „Von einem vorbereiteten Aufstand der Armenier (von Zeitun) kann keine Rede sein.“