Rößler, Aleppo, 12. April: „Die Bevölkerung (von Marasch) ist friedlich und denkt nicht an Auflehnung gegen die Regierung.“
General Posseldt, Erzerum, 26. April: „Die Aufführung der Armenier ist tadellos gewesen.“
Missionar Ehmann, Mamuret ul Asis, 5. Mai: „Die Christen hier denken nicht im entferntesten daran, sich gegen die Regierung aufzulehnen.“
v. Scheubner-Richter, Erzerum, 15. Mai: „Ein Aufstand der Armenier Erzerums und seiner näheren Umgebung ist nicht anzunehmen, trotz der geringen hier vorhandenen türkischen Streitkräfte.“
Rößler, Aleppo, 5. August: „Für einen allgemein beabsichtigten und vorbereiteten Aufstand der Armenier fehlen jede Beweise.“
Derselbe, 8. November: „Kein Beweis liegt dafür vor, daß der Bezirk (von Suedije) von vornherein an Aufstand gedacht hat. Er ist vielmehr durch die drohende Verschickung zum Widerstand getrieben worden.“ Derselbe, Ende September 1915: „Es ist nicht erforderlich (für Urfa), Einwirkung von außen anzunehmen... Es genügte, daß die Urfaleute die Vorbeugungsmaßregeln der Regierung, die Verschickung und den damit verbundenen Untergang ihres Volkes und jedes einzelnen vor Augen hatten, um den Entschluß des Widerstandes hervorzurufen.“
Diesen Aussagen entspricht das Gesamturteil der Botschaft und der Konsulate, das von Anfang bis zu Ende das gleiche geblieben ist. Freiherr von Wangenheim schreibt am 15. April 1915: „Nur in einem Punkte dürfte (zwischen der türkischen und armenischen Seite) Übereinstimmung herrschen, daß die Armenier seit Einführung der Konstitution den Gedanken einer Revolution aufgegeben haben, und daß keine Organisation für eine solche besteht.“ Herr von Scheubner-Richter schreibt am 4. Dezember 1916: „Für die mit der Türkei im Bündnis stehenden Mächte wurde eine angeblich vorbereitete Revolution der Partei der Daschnakzagan vorgeschützt. Lokale Unruhen und Selbstschutzbestrebungen der Armenier wurden aufgebauscht und zum Vorwand genommen, die Aussiedelung der Armenier aus bedrohten Grenzgebieten zu motivieren.“
Für Konstantinopel liegt das eigene Zeugnis von Talaat Bey vor, der die Behauptung, „es lägen Beweise vor, daß für den Tag des Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, für unzutreffend erklärt“ und die Verhaftung und Verschickung von 600 Notabeln aus der Hauptstadt lediglich als Vorbeugungsmaßregel begründet, da sich unter denselben „eine Reihe nicht ganz sicherer Persönlichkeiten befände“, die „im Falle einer ungünstigen Wendung des Krieges die Gelegenheit zu Unruhestiftungen ergreifen könnten[26]“. Er behauptet nicht einmal, Beweise für diesen Verdacht zu haben, die allgemeine Möglichkeit des Verdachtes genügt ihm als Grund für die Verschickung. Der von Enver Pascha gegenüber Humann ausgesprochene Vorwand, „ihm sei eine Verschwörung bekannt, nach welcher etwa 30000 Armenier in der Gegend von Adabazar-Ismid eine russische Landung bei Sakaria unterstützen wollen“, ist eine der bekannten statistischen Hypothesen des phantasiereichen Kriegsministers, die in Konstantinopel niemand ernst nahm.
Zuletzt ist als Motiv für den Vernichtungswillen geltend gemacht worden, daß man die Massakrierung der Armenier aufrechnen müsse gegen die Massakers, die die Armenier unter der türkischen Bevölkerung veranstaltet hätten. Es könnte sich hierbei nur um sehr begrenzte Vergeltungsmaßregeln und Racheakte handeln, die der Deportation, Abschlachtung und Aushungerung erst auf dem Fuße folgten. Selbst wenn, von standrechtlichen Erschießungen von Mördern und Plünderern abgesehen, Vergeltungsmaßregeln in irgend beträchtlicherem Maßstabe vorgekommen wären, müßte man sie menschlich für mehr als begreiflich halten. Handelte es sich aber, wie es in allen bis jetzt kontrollierbaren Fällen nachweisbar ist, um Selbstschutz und Gegenwehr gegen geplante Vernichtung, so bleibt es bei dem Urteil, das der Wali Djelal Bey von Aleppo gegenüber dem deutschen Konsul Rößler fällte: „Es ist das natürlichste Recht des Menschen, zu leben. Der Wurm, den man tritt, krümmt sich. Die Armenier werden sich wehren.“