3.-5. Diese Fragen erledigen sich durch die Beantwortung der ersten beiden Fragen.

Bemerkung: Das deutsche Waisenhaus in Harunije hat sich zur Zeit, als große Scharen Deportierter namentlich in Osmanie lagen, dieser angenommen und die hierfür nötigen Mittel von amerikanischer Seite erhalten. Gegenwärtig ist diese Hilfstätigkeit in das Wilajet Aleppo verlegt worden.

Anlage 3.

Deutsches Konsulat.

Damaskus, den 17. April 1916.

Fragen des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien.

1. Welche Zahl von deportierten Armeniern befindet sich ungefähr in Ihrem Wirkungskreise...?: Im Wilajet Damaskus gegen 2000 Familien zu je 5 Köpfen.

2. Können Sie uns Mitteilungen über ihren Zustand und ihre Bedürfnisse machen?: Höchstens 10 vom Hundert können sich durch eigene Geldmittel erhalten. Den übrigen fehlt alles zum Lebensunterhalt. Sie werden auch größtenteils bisher zu keiner Beschäftigung zugelassen.

3. Können Sie den Deportierten Unterstützungen zukommen lassen? In welcher Weise? Mit wessen Hilfe?: Die eingegangenen Unterstützungen habe ich bisher durch den armenischen Prediger V. B. Tahmissian den hilfsbedürftigen Armeniern zukommen lassen. Diesem stehen vier Vertrauensleute in der Stadt Damaskus und weitere Hilfskräfte im Wilajet Damaskus zur Verfügung.

4. In welchem Umfang wären Mittel erforderlich?: Für den Lebensunterhalt ist vorläufig wenigstens 1 Frs. täglich zu rechnen. 10000 Armenier im ganzen, davon 1000 Armenier nicht unterstützungsbedürftig, bleiben 9000 Armenier, die hilfsbedürftig sind. Täglich würden 9000 Frs. erforderlich sein.