Therapia, den 17. August 1916.
Der Erzbischof Stepan hatte vor einiger Zeit durch Vermittelung des Patriarchats darum gebeten, von Meskene, wohin er inzwischen geschafft worden war, in eine größere Ortschaft überführt zu werden. Nach Mitteilung des Patriarchats ist nunmehr der Statthalter von Aleppo angewiesen worden, dem Genannten die Übersiedelung nach Jerusalem zu gestatten.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
296.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft.
Therapia, den 23. August 1916.
Das von der Pforte erlassene Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat trägt das Datum des 2 Schawwal 1334/19 Temuz 1332 (d. i. 1. August d. J.) und wurde im türkischen Reichsanzeiger (takvimi-vakaji) vom 10. d. M., Nr. 2611, veröffentlicht.
Wie der erste Paragraph bestimmt, werden die beiden Katholikate von Sis und Aghtamar mit den beiden Patriarchaten von Jerusalem und Konstantinopel zu einer einzigen Würde vereinigt und der Titular als „Katholikos-Patriarch“ zum geistlichen Oberhaupte der osmanischen Armenier mit dem Sitze im Kloster Mar Jakub in Jerusalem eingesetzt; die hierarchischen und sonstigen Beziehungen zum Katholikos von Etschmiadsin werden gelöst.