„Das Vorgehen der Türken, die sich über unsere, von wahrer Bundesfreundlichkeit eingegebenen Mahnungen und Warnungen hinweggesetzt haben, hat die Hoffnung auf eine gütliche Einigung mit dem Kaukasus zerstört und die kaukasische Konföderation gesprengt. Angesichts dieser neuen schwierigen und bedauerlichen Lage bitte ich Euere Exzellenz, der Pforte in freundschaftlicher aber bestimmter Form mündlich folgende Erklärung abzugeben:
1. Die Kaiserliche Regierung wahrt sich gegenüber allen Geschehnissen im Kaukasus freie Hand und behält sich namentlich ihre Stellung vor zu solchen innerhalb oder außerhalb der Bezirke Ardahan, Kars und Batum getroffenen Maßnahmen, die nicht in Einklang mit dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk stehen.
2. Die Kaiserliche Regierung kann einen weiteren Vormarsch türkischer Truppen im Kaukasus und eine türkische Propaganda außerhalb der genannten drei Bezirke weder billigen noch unterstützen.
3. Die Kaiserliche Regierung erkennt die georgische Regierung als de-facto-Regierung an und erklärt sich vorbehaltlich der Zustimmung der russischen Sowjet-Republik grundsätzlich zur Anerkennung der Unabhängigkeit Georgiens bereit. Sie ladet die Kaiserlich Osmanische Regierung ein, ebenso zu verfahren und die Grenzen Georgiens zu achten. Die genaue Abgrenzung Georgiens wird unter Beteiligung Deutschlands zu vereinbaren sein.
4. Die Kaiserliche Regierung ersucht die Kaiserlich Osmanische Regierung, die angemessene Behandlung der Armenier in den von der Türkei besetzten Gebieten sicher zu stellen. Sie behält sich nähere Vorschläge hierüber vor.
5. Die Kaiserliche Regierung macht die Kaiserlich Osmanische Regierung darauf aufmerksam, daß die Türkei aus den bestehenden politischen Verträgen gegen Deutschland keine Ansprüche auf Schutz oder Beistand für solche militärischen oder diplomatischen Aktionen herleiten kann, die sie ohne unsere Zustimmung oder gar gegen unseren Rat unternimmt. Die Kaiserliche Regierung lehnt jede Verantwortung für derartige auf eigene Faust begonnene Unternehmungen ab und muß der Türkei die Folgen überlassen. Sollte sich durch willkürliche Zersplitterung der Kräfte die Gesamtlage der Türkei verschlechtern und die Erreichung der vertragsmäßig verbürgten Ziele in Frage gestellt werden, so wird sich die Türkei damit abzufinden haben, da wir uns ihr gegenüber auf eine Mehrbelastung unseres politischen Kontos nicht einlassen können. Ebenso wenig könnten wir die Türkei decken, wenn gegen die christliche Bevölkerung des Kaukasus von türkischer Seite Ausschreitungen verübt würden.“
Unsere Oberste Heeresleitung hat entsprechende Schritte bei der türkischen Heeresleitung unternommen.
Da Gefahr im Verzuge ist, war es nicht möglich, uns vorher mit der österreichisch-ungarischen Regierung ins Einvernehmen zu setzen. Ich wäre aber dem Grafen Burian besonders dankbar, wenn er den Markgrafen Pallavicini mit größtmöglicher Beschleunigung anweisen wollte, die gleiche Erklärung wie Graf Bernstorff abzugeben, damit sich die türkische Regierung einem einheitlichen Vorgehen der beiden verbündeten Großmächte gegenübersieht und nicht den Versuch macht, die eine gegen die andere auszuspielen.
Einem schleunigen Drahtbericht über die Antwort des Grafen Burian sehe ich entgegen.
Kühlmann.