414.

(Auswärtiges Amt.)

Berlin, den 17. Juli 1918.

Aufzeichnung für mündlichen Vortrag.

Armenien hat sich zu einer selbständigen Republik erklärt.

Sein Gebiet ist aber zum größten Teil von den Türken besetzt, die Bevölkerung teils in die Berge zusammengedrängt, teils nach Georgien geflohen, und die armenische Regierung außerhalb des Landes in Tiflis.

Die Lage der Armenier ist derart, daß etwas für sie geschehen muß.

Das den Armeniern zur Verfügung stehende Gebiet ist so beschränkt, daß die Armenier unmöglich darin leben können und bei Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes dem Untergange geweiht sind. Es wird daher erforderlich sein, die Türken zu bewegen, hinter die Grenze zurückzugehen, die ihnen im Vertrage von Brest-Litowsk zugestanden worden ist und auf armenischem Gebiete höchstens Bahnwachen zu belassen zur Sicherung der ungestörten Abwicklung der Militärtransporte in der Richtung auf Djulfa und Täbris. Die Armenier werden aber nur dann in ihr altes Gebiet zurückkehren können, wenn ihnen ein Schutz sowohl gegen erneute türkische Einfälle wie gegen Ausschreitungen tatarischer Banden gegeben wird. Dies läßt sich nur erreichen, wenn das Land von zuverlässigen Truppen besetzt wird. Die russische Regierung würde die Anwesenheit deutscher Truppen in Armenien vielleicht ohne Widerspruch hinnehmen, wenn ihr klar gemacht wird, daß diese Maßnahme nur aus humanitären Gründen erfolgt, um die Reste des armenischen Volkes zu retten. Können wir die für diesen Zweck erforderlichen Kräfte zur Verfügung stellen? Es darf darauf hingewiesen werden, daß die Rückführung der Armenier dringlich ist, damit die Ernte in den in Betracht kommenden Gebieten wenigstens noch zum Teil gerettet und Armenien vor einer Hungersnot bewahrt wird.

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