432.
(Auswärtiges Amt.)
Telegramm.
Berlin, den 22. August 1918.
An Deutsche Botschaft, Pera.
Von General v. Kreß ging nachstehendes Telegramm vom 12. August ein:
„Envers Antwort[156] geht von falschen Voraussetzungen aus. Nicht darum handelt es sich, daß Armenier in das Gebiet östlich von Alexandropol-Djulfa einwandern dürfen, sondern darum, daß die dort eingepferchten und durch Hunger zur Verzweiflung getriebenen Armenier über die Bahn nach Westen zurückwandern dürfen, und daß das Gebiet bis zur Brester Grenze der Republik Armenien zur Ansiedlung der Flüchtlinge zurückgegeben wird. Die Durchführung der im Prinzip erteilten Erlaubnis zur Rückwanderung der Armenier in bestimmte Bezirke, wie Batum, wird dadurch erschwert, daß Essad Pascha für jeden einzelnen Armenier ein schriftliches Gesuch verlangt und diese Gesuche nicht erledigt. Nach Angabe des hiesigen türkischen Vertreters sollen sich bei Essad Pascha seit Wochen mehr als 1200 unerledigte Gesuche befinden.
Die armenische Regierung will und braucht Frieden mit der Türkei. Bei Djulfa, Baku und Urmia handelt es sich um Banden, die sich meist aus ehemaligen türkischen Armeniern zusammensetzen, Leuten, die alles verloren haben und deshalb weiter kämpfen.
Die rückwärtigen Verbindungen der türkischen Armee könnten durch Österreicher und Deutsche geschützt werden.
Die auf dem kleinen Gebiet der Republik Armenien bestehende Ansammlung vom Hungertode bedrohter Hunderttausender von Flüchtlingen bedeutet zweifellos eine größere Gefahr als die Verteilung der Leute im Lande.“