Erster Theil
Fünfte Rede
UNSCHULD
Das hab’ ich gehört. Zu einer Zeit weilte der Erhabene bei Sāvatthī, im Siegerwalde, im Garten Anāthapiṇḍikos. Dort nun wandte sich der ehrwürdige Sāriputto an die Mönche: »Brüder Mönche!« — »Bruder!« antworteten da jene Mönche dem ehrwürdigen Sāriputto aufmerksam. Der ehrwürdige Sāriputto sprach also:
»Viererlei Arten von Menschen, Brüder, findet man da in der Welt: und was für welche? Da ist einer, Brüder, schuldig und erkennt nicht der Wahrheit gemäß ›In mir ist Schuld‹, und da ist einer, Brüder, schuldig und erkennt der Wahrheit gemäß ›In mir ist Schuld‹; da ist einer, Brüder, unschuldig und erkennt nicht der Wahrheit gemäß ›In mir ist keine Schuld‹, und da ist einer, Brüder, unschuldig und erkennt der Wahrheit gemäß ›In mir ist keine Schuld‹. Einen Mann aber, Brüder, der schuldig ist und nicht der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist Schuld‹, den bezeichnet man als den Schlechteren von den beiden, die gleiche Schuld haben. Einen Mann aber, Brüder, der schuldig ist und der Wahrheit gemäß erkennt {25} ›In mir ist Schuld‹, den bezeichnet man als den Besseren von den beiden, die gleiche Schuld haben. Einen Mann aber, Brüder, der unschuldig ist und nicht der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist keine Schuld‹, den bezeichnet man als den Schlechteren von den beiden, die gleiche Unschuld haben. Einen Mann aber, Brüder, der unschuldig ist und der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist keine Schuld‹, den bezeichnet man als den Besseren von den beiden, die gleiche Unschuld haben.«
Auf diese Worte wandte sich der ehrwürdige Mahāmoggallāno an den ehrwürdigen Sāriputto und sprach:
»Was ist nun der Grund, Bruder Sāriputto, was ist die Ursache, dass man den einen der beiden gleich Schuldigen als den Schlechteren und den anderen als den Besseren bezeichnet? Und was ist der Grund, Bruder Sāriputto, was ist die Ursache, dass man den einen der beiden gleich Unschuldigen als den Schlechteren und den anderen als den Besseren bezeichnet?«
»Wenn da, Bruder, einer schuldig ist und nicht der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist Schuld‹, so darf man von ihm erwarten, dass er den Willen nicht beugen wird, nicht kämpfen wird, nicht die Kraft besitzen wird, seiner Schuld zu entsagen, dass er mit Gier, mit Hass, mit Irre, mit Schuld beladen unlauteren Herzens sterben wird. Gleichwie etwa, Bruder, wenn da eine messingerne Schüssel wäre, am Markte oder beim Kupferschmidte erstanden, voller Schmutz und Flecken, und die Eigner würden sie weder brauchen noch säubern, sondern in einen Winkel werfen: da würde wohl, Bruder, diese messingerne Schüssel nach einiger Zeit noch schmutziger und noch fleckiger geworden sein.«
»Allerdings, Bruder.«
»Ebenso nun auch, o Bruder, darf man von einem Manne, der schuldig ist und nicht der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist Schuld‹, erwarten, er werde den Willen nicht beugen, werde nicht kämpfen, nicht die Kraft besitzen, seiner Schuld zu entsagen, er werde mit Gier, mit Hass, mit Irre, mit Schuld beladen unlauteren Herzens sterben. — Wenn da, Bruder, einer schuldig ist und der Wahrheit gemäß erkennt ›In mir ist Schuld‹, so darf man von ihm erwarten, dass er den Willen beugen wird, kämpfen, die Kraft besitzen wird, seiner Schuld zu entsagen, dass er ohne Gier, ohne Hass, ohne Irre, ohne Schuld lauteren Herzens sterben wird. Gleichwie etwa, Bruder, wenn da eine messingerne Schüssel wäre, am Markte oder beim Kupferschmidte erstanden, voller Schmutz und Flecken, aber die Eigner würden sie brauchen und säubern, nicht in den Winkel werfen: da würde wohl, Bruder, {26} diese messingerne Schüssel nach einiger Zeit blank und rein geworden sein.«