[16] Das Dogma der Jainās vom dreifachen (kamma-)daṇḍo findet sich in der großen Sannyāsopaniṣat, II. Theil v 97, bestätigt:
Vāgdaṇḍe maunamātiṣṭhet,
kāyadaṇḍe tvabhojanam,
mānase tu kṛte daṇḍe
prāṇāyāmo vidhīyate.
Dementsprechend ist Manus XII, 10 zu erklären.[A]
[17] Der jinistische Büßer darf allenfalls Flusswasser, aber kein Brunnenwasser trinken, um angeblich das Einschlürfen kleiner Lebewesen möglichst zu vermeiden. Vergl. die peinlichen Wasserregeln im Aupapātikasūtram § 80.
[18] Zur magischen Zornesmacht cf. die Legende von Asito Devalo und den Sieben Sehern, gegen Ende der 93. Rede.
Nach den kommentariellen Sagen des Milindapañho und Mahāvastu wäre Daṇḍakāraññam etc., der Daṇḍaker Wald, im weiteren Sinne als der Daṇḍaker Reich aufzufassen. Aber raññam in der Bedeutung rajjam ist mir nicht bekannt; auch würde da wohl der Text Daṇḍakāraññam etc. erfordern. Die siamesische lectio hat allerdings das zweifelhafte Daṇḍakīraññam, dagegen aber wieder ganz klar Kāliṉgā0, Mejjhā0, Mātangāraññam. Richtig erscheint demnach unser Daṇḍakāraññam im Saṃskṛt als Daṇḍakāraṇyam und wird nur als undurchdringlicher Urwald erklärt, z. B. in einer ungemein interessanten und geistvollen südindischen Legende, mitgetheilt vom Paṇḍit NAṬEŚA-ŚĀSTRĪ im Indian Antiquary vol. XVII. p. 259–264.