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GRÖSSERES BILD
Auf der Insel Jap (Karolinen) stellt die Schwangere, wenn sie die ersten Anzeichen ihres Zustandes verspürt, den Geschlechtsverkehr mit ihrem Manne ein und hält diese Enthaltsamkeit auch noch acht bis zehn Monate nach der Niederkunft inne. Der Mann entschädigt sich inzwischen in seinem Klubhaus, wo er sich eine oder mehrere Liebsten hält. Auch auf den Gilbertinseln lebt der Ehemann während der Schwangerschaft mit einer anderen Frau in seinem eigenen Hause weiter, während die Gattin sich in das Haus von Verwandten begibt.
Verschiedentlich bestehen für die Schwangere auch sonstige Verbote. Auf den Karolinen hat sie mehrere Arten von Kokosnüssen und Brotfrüchte zu vermeiden und darf nur Kokosmilch als Getränk zu sich nehmen. Auf Samoa glaubten die Eingeborenen, daß das Übertreten der bestehenden Vorschriften sich damit rächt, daß das Neugeborene mit einem schwarzen Mal auf die Welt kommt, wodurch die Sünde der Mutter offenbar wird, und zwar soll dieses Kainsabzeichen in seinem Aussehen dem Gegenstand entsprechen, an dem die Mutter gesündigt hatte. So wurde einmal behauptet, daß ein solches Mal dem Leberlappen eines Schweines gleiche, den die Schwangere heimlich entwendet und gegessen hätte, ein anderes Mal, daß es einem Hühnerkopfe ähnlich wäre, weil sie sich mit einer Nachbarin um das Eigentum einer brütenden Henne gestritten hätte, und anderes mehr.
Abb. 14. Karolinerinnen von Saipan
in Festtracht.
Abb. 15. Mädchen von Nauru,
mit Grasröckchen bekleidet und mit blumengeschmücktem, herabwallendem Haar.