die wahrscheinlich vor zweihundert bis dreihundert Jahren aus China und Siam eingeführt wurden und einen sehr großen Wert besitzen, unter Umständen jeder einen solchen von etwa sechshundert bis achthundert Mark.
Phot. C. B. Cloß.
Abb. 258. Eingeborener der nördlichen Niasinseln.
Die Bewohner der Niasinseln, der Rasse nach Malayo-Polynesier, leben von Fischfang und Ackerbau. Sie lieben es außerordentlich, sich reich zu putzen; die Schmuckstücke des oben abgebildeten Insulaners sind aus reinem Gold. Die Eingeborenen huldigen in religiöser Hinsicht einer Art von Animismus, der hauptsächlich in der Aussöhnung übelwollender Geister besteht.
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GRÖSSERES BILD
Damit die Schwangerschaft einen guten Verlauf nehme und das Kind sich wohl entwickle, müssen allerlei Opfer dargebracht oder bestimmte Zeremonien vollzogen werden. Fühlt sich zum Beispiel eine Frau auf den Seranglaoinseln Mutter, so muß sie ein Stück Ingwer von einem Priester durch Anblasen und Abbeten einer Koransure weihen lassen, einen Teil davon kauen, ihn wieder von sich speien und den Rest gut verwahren, auf der Insel Roti muß sie dem Geiste Tefamuli ein Opfer, bestehend in einem roten Hahn, einem Büschel Pisang, sieben Sirehfrüchten, einem Teller Rohreis und einer Kokosschale darbringen; auf Borneo muß die Dajakfrau den Wassergeistern ein kleines Häuschen opfern, das unter Gesang und Trommelschlag entweder in den Fluß versenkt oder in den Wipfel eines Baumes gestellt wird. Das in ihm befindliche, die Schwangere darstellende Püppchen soll all das Unheil, das der angehenden Mutter drohen könnte, an sich ziehen. Bei anderen Stämmen trägt die Schwangere ein Amulett, um sich und ihre Frucht gegen die bösen Geister zu schützen, oder befolgt aus dem gleichen Grunde bestimmte Vorschriften. Bei den Alfuren im nördlichen Celebes hütet sie sich, mit fliegendem Haar einherzugehen, weil sich in ihm die bösen Geister mit Leichtigkeit festsetzen könnten, ebensowenig darf sie abends oder bei Regen das Haus verlassen; auf Roti kaut die Schwangere das Stroh ihres Hauses und speit es von Zeit zu Zeit um sich aus; auf Nias darf sie nicht an Orten vorbeigehen, wo vordem einmal ein Mensch ermordet oder ein Tier getötet wurde, ebenso kein Schwein stechen oder zerlegen, weil sich sonst bei dem Kinde etwas einstellen würde, das den Krümmungen des sterbenden Menschen oder Tieres gleicht, sie darf auch nicht in einen Spiegel oder ein Bambusrohr hineinsehen, weil das Kind sonst einäugig oder schielen würde, nichts verkorken oder verstopfen, weil das Kind sonst an Verstopfung leiden würde, an keinem Orte vorbeigehen, wo der Blitz eingeschlagen hat, weil sonst das Kind eine schwarze Haut erhielte, aus dem Kochtopf nicht essen, weil sonst die Nachgeburt hängen bliebe und vieles andere mehr. Verschiedentlich vermeidet es die Schwangere auch, daß ihr Blick auf häßliche Gegenstände oder Tiere fällt, weil sie fürchtet, daß das Kind davon etwas annehmen könnte. So darf sie zum Beispiel bei den Kenjah sich keinen langnasigen Affen ansehen. Wie auch anderwärts sind der Frau, die guter Hoffnung ist, eine ganze Reihe Speisen verboten, die unter Umständen so zahlreich sind, daß man meinen könnte, daß ihr eigentlich nichts mehr zu essen übrig bliebe.
Phot. W. H. Furneß.
Abb. 259. Dajak mit Stiftzähnen,