Abb. 276. Eine Kenjahgottheit, Bali Atap genannt,

die mit dem Speer Krankheit oder Unglück von dem Dorfe abhalten soll. Um den Hals trägt die Figur eine Anzahl Schnüre mit Knoten; jede Schnur bezeichnet eine Familie und jeder Knoten eine Person, die ein Opfer dargebracht hat.

Bei den Balinesen regeln die Eltern gleichfalls durch Festsetzung des Kaufpreises die Heirat ihrer Kinder. Dabei muß streng darauf gehalten werden, daß das Brautpaar derselben Kaste angehört, nur die Brahminen haben das Recht, sich Frauen aus jeder der vier Kasten zu holen. Bei Leuten mit geringeren Mitteln stellt sich eine Braut aus ungefähr vierzig bis zweihundert, bei reicheren auf tausend Mark. Fast immer muß der Bewerber in dem Hause der Schwiegereltern längere Zeit arbeiten, um sich den Menadid, das heißt den Brautpreis dadurch zu verdienen. Daher greift in neuerer Zeit mehr und mehr der Brautraub um sich; nicht selten findet direkte Entführung des Mädchens gegen den Willen der Eltern statt. Der Räuber muß dann sein Opfer so lange verborgen halten, bis die Eltern ihr Jawort gegeben und den Kaufpreis erhalten haben. Weigern sie sich, dann trifft der Fürst die Entscheidung. Ohne Zustimmung der Eltern oder Eingreifen eines Prinzen darf keine Ehe geschlossen werden. Das Los einer Balinesin ist ein äußerst trauriges, wenn sie dem Manne keine Kinder oder nur Töchter schenkt, denn darin liegt eine Strafe für begangenes Unrecht; sie kann ihr Schicksal nur dadurch bessern, daß sie einen Sohn bekommt. Selbst die Frauen der Prinzen sind davon nicht ausgenommen. Manchmal wird die Schwierigkeit durch Adoption eines Neffen oder eines fremden Kindes gehoben. — Einer Witwe aus hoher Kaste ist die Wiederverheiratung bei Androhung der schwersten und entehrendsten Strafen verboten.

Bei den Atschinesen kommt die Heirat durch Vermittler zustande. Das Mädchen erhält von ihrem Verlobten ein Geschenk, das sie auch behält, wenn die Verlobung ohne ihre Schuld aufgelöst wird. Die Jungverheiratete lebt nach ihrer Hochzeit mit ihrer Mutter weiter und empfängt den Besuch ihres Gatten; ihre Eltern bestreiten zunächst den Haushalt, jedoch ist der Mann später verpflichtet, seiner Frau zur Deckung der Unkosten für den Unterhalt Geschenke zu machen.

Nach der Hochzeit lebt das junge Paar zunächst in der Wohnung seines Schwiegervaters, wie bereits bei den Besprechungen im voraus vereinbart wurde. Hier bleibt es während des ersten Jahres der Ehe; währenddessen arbeitet der Ehemann auf dem Felde und hilft den Eltern seiner Frau. Darauf erst nimmt sich das Paar eine eigene Stube im Dorfe des Mannes und führt einen eigenen Haushalt. Während also bei den hier geschilderten Kajandajak schon das Patriarchat herrscht, geht bei den Punan noch der Mann bei seiner Heirat in die Gemeinde der Frau über (Matriarchat), und dies meistens auf Lebenszeit. In diesem Falle hat er den Eltern keinen Kaufpreis zu zahlen, sondern nur ein kleines Geschenk in Gestalt von Tabak zu machen. — Auf einigen Inseln ist noch die Leviratsehe bekannt. Bei den Batakern Westsumatras darf die Witwe aber nur den jüngeren Bruder des Verstorbenen heiraten, denn die Ehe mit dem älteren würde als Blutschande gelten und den Freier die Todesstrafe treffen.

Phot. Ch. Hose.

Abb. 277. Friedenschluß zwischen zwei feindlichen Parteien.

Die Geister der auf beiden Seiten getöteten Schweine sollen den Göttern den Friedenschwur bekannt geben, um ihn so für beide Parteien bindend zu machen.