Phot. Ch. Hose.

Abb. 278. Eingeborener Krieger von Borneo,

dessen Schild dicht mit Menschenhaar geschmückt ist, um dem Feinde Schrecken einzujagen.

Als Gegenstück hierzu eine Hochzeitsfeierlichkeit bei den Javanern. Hier wählen die Eltern für ihre Kinder die Ehegatten aus und beraten über die Mitgiftsbedingungen. Die Eltern des Mädchens geben denen des Knaben ein Verlobungspfand, die ihrerseits bald darauf den Kaufpreis für die Braut in Silber, Schmucksachen, Stoffen und Eßwaren anbieten; Vater und Mutter des Mädchens erhalten noch ein besonderes Geschenk. An dem Tage, an dem diese Geschenke überreicht werden, finden sich Freunde und Angehörige beider Parteien auf Einladung zu einem Festessen ein. Am Vorabend der Hochzeit bleiben die zukünftigen Eheleute wach; täten sie dies nicht, dann könnte ein Unglück eintreten. Am nächsten Tage findet die Eheschließung nach mohammedanischem Brauch in der Moschee statt. Musik geht voran, der Bräutigam, von seinen Freunden begleitet ([Abb. 270] und [273]), folgt mit bemaltem Gesicht in einem Prunkgewand ([Abb. 272]); die Braut aber bleibt zu Hause und wird in der Moschee durch ihren Vormund vertreten. Alsdann begibt sich der Bräutigam, nachdem er ein anderes kostbares Gewand angelegt hat, in das Haus seiner Frau, die ihn erwartet. Sie ist aufs feinste geschmückt ([Abb. 275]); ihr Gesicht ist gleichfalls bemalt, ihr Oberkörper und die Arme sind unbedeckt, jedoch mit einer Mischung aus Mohnöl und Safran gesalbt. Nachdem sie ihrem Gatten zum Zeichen des Gehorsams die Füße gewaschen hat ([Abb. 274]), wird sie im feierlichen Zuge zu dem Heim ihrer neuen Familie geleitet, wo für alle Gäste ein Festessen stattfindet. Am nächsten Tage wiederholt sich das Fest im Hause der Eltern der Braut, und erst am dritten Tage darf sich das junge Paar im eigenen Heim häuslich einrichten. — Zu allen Festlichkeiten, die aus Anlaß einer Geburt, Hochzeit oder eines Todesfalles stattfinden, pflegen die Javaner Opfer in Nahrungsmitteln darzubringen ([Abb. 269]). Die Malaien im Süden Sumatras schlachten zu ihren Festen jedesmal einen Ochsen. Nachdem dieses vorüber ist, hüllen sie den Kopf des Tieres in weiße Tücher und legen ihn unter das Haus des Dorfhäuptlings oder des Gastgebers ([Abb. 268]). — Kinderverlobungen kommen bei den Javanern zu dem Zwecke vor, dem Kinde beizeiten eine vorteilhafte Partie zu verschaffen; in diesem Falle bleiben die beiden Kleinen in ihrem elterlichen Heim, bis sie die Reifezeit erreicht haben, worauf dann erst die Ehe vollzogen wird.

Phot. Ch. Hose.

Abb. 279. Kajan befragen die Leber eines Schweines,

ehe sie ein wichtiges Vorhaben ausführen. Ist die Vorbedeutung ungünstig, so töten sie noch ein Schwein; ist auch diese Untersuchung ungünstig, so geben sie ihren Plan auf.

Die weitaus häufigste Eheform des malaiischen Archipels ist die Einehe, jedoch begegnen wir auch der Vielweiberei und selbst Spuren der Vielmännerei. In der Landschaft Lampong (Südsumatra) heiraten manche Männer mehrere Frauen, um sie gegen Bezahlung an andere auszuleihen und damit ein einträgliches Geschäft zu machen. Diese Gepflogenheit machen sich sehr wohlhabende junge Leute zunutze, indem sie ein armes Mädchen, das sie lieben, aber als unter ihrem Stande stehend nicht heiraten können, gegen Bezahlung einem armen Menschen aufhängen und dann im Hause als gern gesehener Hausfreund verkehren. An die Vielmännerei, die früher auf den Keyinseln üblich gewesen sein soll, erinnert die Sitte der Punan im Innern von Borneo, daß alte Männer, die in kinderloser Ehe mit einer jungen Frau leben, einen gesunden, kräftigen Burschen ins Haus nehmen, damit er als dritter im Bunde dem Gatten zur Vaterschaft verhelfe. Mag vor der Ehe sexuelle Freiheit der jungen Mädchen bestanden haben oder nicht, auf jeden Fall ist die verheiratete Frau verpflichtet, dem Manne die Treue zu halten. Nur vereinzelt kommen Ausnahmen vor und dies nur aus besonderem Anlaß; wenn zum Beispiel gute Freunde oder Blutsbrüder einander besuchen, dann überläßt der Hausherr seinem Gastfreunde für die Nacht gelegentlich wohl seine Frau. Sonst aber ist den Frauen strenge Keuschheit zur Pflicht gemacht. Der beleidigte Gatte hat meistens das Recht, auf frischer Tat den Verführer und seine schuldige Gattin zu töten, oder letztere als Sklavin zu verkaufen. Bei manchen Stämmen der Dajak hat auch der Mann die Pflicht, die eheliche Treue zu halten. Die betrogene Ehefrau soll mitunter befugt sein, ihrer Nebenbuhlerin mit einer Keule auf den Kopf zu schlagen. Ehescheidung ist im allgemeinen auf dem malaiischen Archipel nicht so leicht, wie zum Beispiel in Ozeanien, jedoch können die Dajak jederzeit ohne triftigen Grund, schon auf den Laut eines unheilverkündenden Tieres hin, die Frau fortschicken. Es soll daher dort nicht selten vorkommen, daß Frauen sieben- bis achtmal den Gatten gewechselt haben, bevor sie für immer in den Hafen der Ehe einlaufen. Im allgemeinen aber geben Untreue der Frau, auch wohl von seiten des Mannes, und Mißhandlung der Frau die wichtigsten Scheidungsgründe ab. Im letzteren Falle erhält der Ehemann nicht nur den Brautpreis nicht zurück, sondern muß auch die bei der Hochzeit erhaltenen Geschenke herausgeben, ebenso deren Kosten zurückzahlen. Auf Java dagegen ist die Ehescheidung leicht, dank den Erleichterungen, die der Islam den Männern gewährt; hier sind solche beinahe etwas Alltägliches. Der Ehemann kann sich freimachen, wenn er nur die ausbedungene Summe an die Frau zahlt.

Der Glauben der Malaien, sofern sie nicht Anhänger des Islam sind, kennt drei Arten Geister. Erstens übernatürliche Geister, die sehr weit in kaum geahnten Fernen wohnen, große Macht besitzen, in alle menschlichen Dinge einzugreifen und gleichsam die wirklichen Götter vorstellen; sie erfreuen sich großer Scheu und Verehrung. Zweitens die Geister lebender und verstorbener Personen, jene in Verbindung mit den Weissagetieren und solchen Tieren, wie Schwein, Hund, Krokodil, Huhn und einigen anderen mehr. Drittens eine Unmasse Geister, die sich unter die vorstehend genannten Gruppen nicht einreihen lassen, die aber nach dem Aberglauben der Malaien alles auf der Erde umgeben. Sie sind bald wohlwollend, bald übel gesonnen, meistens aber das letztere. Als solche gelten zum Beispiel die Geister, die nach dem allgemeinen Glauben die im Hause hängenden erbeuteten Schädel umgeben.