Abb. 372. Malaien vor dem Grab eines wundertätigen Heiligen,
vor dem sie ein Gelübde ablegen dadurch, daß sie einen Streifen weißes Tuch an einem Stock befestigen.
Phot. E. H. Man.
Abb. 373. Angehende Priester der Nikobaresen im Tragstuhl.
Andamanen und Nikobaren.
Die Andamanen und Nikobaren sind zwei im Bengalischen Golf zwischen Vorder- und Hinterindien gelegene Inselgruppen, die trotz ihrer räumlichen Nähe doch ganz verschiedene Menschen aufweisen. Beide stehen unter englisch-indischer, wenn auch eigener lokaler Verwaltung. In Port Blair auf den Andamanen befindet sich die Strafkolonie des indischen Königreichs, etwa sechzehntausend Menschen, die zu lebenslänglicher oder doch wenigstens langjähriger Haft auf diesem idyllisch schön gelegenen Stück Erde verurteilt sind.
Die Ureinwohner der Andamanen sind Negrito, Leute von sehr kleiner Statur (ein Meter achtundvierzig Zentimeter für die Männer) und dunkler Hautfarbe mit kurzem Kopf und spiralgelocktem Haar ([Abb. 374] und [375]), also Verwandte der Semang auf Malakka und der eigentlichen Negrito auf den Philippinen, die wie diese auf recht niederer Kulturstufe stehen. Hingegen sind die Bewohner der Nikobaren hochgewachsene, hellfarbige Menschen mit langem Schädel und langem, schlichtem Haar, die eine höhere Kultur bereits besitzen, wahrscheinlich von der südöstlichen Spitze des asiatischen Festlandes herstammen und den wilden Malaien verwandt sind. So verschieden wie die Bewohner der Andamanen und Nikobaren in ihrem Äußern sind, ebenso unterscheiden sie sich in ihren Gebräuchen und religiösen Ansichten.
Die Andamanesen kennen feste Wohnungen nicht; sie leben unter Laubdächern. Ihre Kleidung ist sehr primitiv und besteht aus einem Blätterschurz; vielfach gehen sie auch ganz nackt. Körperschmuck ist bei ihnen nur gering entwickelt. Beliebt ist Bemalung mit rotem Ocker, besonders unter den Weibern, die sich außerdem ihr Gesicht, bisweilen auch Arme, Beine und Rumpf mit breiten weißen Farbstreifen schmücken. Kokette Personen legen sich ein aus Pflanzenfasern geflochtenes schmales Band um die Hüften, an dem als Berlocke ein kleiner schöngeglätteter und gebleichter Fischknochen herabhängt. Auch Tatauierung kommt bei beiden Geschlechtern vor ([Abb. 374]). Es scheint, daß diese Muster, die durch kleine Einschnitte auf Brust und Rücken hervorgebracht werden, teils Kennzeichen der geschlechtlichen Reife, teils Stammesmarken abgeben. Die Waffen der Andamanesen sind Bogen und Pfeil, sowie Speere. Ihre soziale Einrichtung ist die Großfamilie; eine feste Organisation gibt es nicht. Die Erzeugung des Feuers ist ihnen merkwürdigerweise unbekannt, auch ihre Sprache besitzt keinerlei Bezeichnung, die dafür spricht, daß sie vormals sich auf die Feuerzubereitung verstanden hätten. Trotzdem verfügen sie heutzutage wohl über Feuer, aber es wird stets an schon vorhandenem angezündet. Dagegen sind die Andamanesen imstande, rohes Topfgeschirr anzufertigen und es auch bereits mit einfachen Mustern zu versehen. Ihre Nahrung sind die Erträge der Jagd und des Bodens. Bemerkenswert ist die Sitte, daß ein jeder, ganz gleich ob Mann oder Weib, irgendein Tier sein ganzes Leben lang von seiner Nahrung ausschließen muß; bei Übertretung dieser Vorschrift steht zu gewärtigen, daß sich dem Betreffenden die Haut abschält, er weiße Haare bekommt und so weiter. Bei der Auswahl der verbotenen Speise ist in den meisten Fällen die Behauptung der Mutter maßgebend, daß diese dem Kinde Verdauungsbeschwerden mache, in anderen Fällen wird irgendein Tier aus eigenem Antrieb erwählt, natürlich zumeist ein wenig schmackhaftes (Individualtotemismus).