Abb. 485. Chinesischer Wachmann,

der entgegen dem Gebrauch bei uns sich durch ein Gong bemerkbar macht, um den Dieb zu warnen.

Die Rechtspflege in China ist eine sehr traurige. Es gibt weder Richter, noch Verteidiger, noch Staatsanwälte. Der Mandarin des Ortes oder des Bezirkes übt allein das richterliche Amt in öffentlicher Sitzung aus und verhängt die Strafen; über Todesstrafe verfügt allein der Kaiser. Die gewöhnlichsten Strafen sind Stockhiebe, auch häufig bestehen sie in dem Kangtragen. Der Kang ([Abb. 480]) sind zwei schwere Bretter, die, mit Ausschnitten an der Innenseite versehen, um den Hals des Verbrechers, ähnlich wie eine mittelalterliche Halskrause, gelegt werden. Dieses Werkzeug, das gegen fünfzehn Kilogramm wiegt, muß für die ganze Dauer der Strafe, manchmal monatelang getragen werden. Dazu kommen als weitere Strafmittel allerlei Marterwerkzeuge, wie Daumen- und Beinschrauben und so weiter ([Abb. 483]). Oft übt das Volk auch Lynchjustiz aus und hängt den Übeltäter an einem Baume auf, ohne ihm ernstlich Schaden dabei zu tun; in dieser lächerlichen Haltung ist er für eine halbe Stunde dem Gespötte der Vorübergehenden preisgegeben ([Abb. 486]). — Wie die chinesischen Gebräuche auch sonst vielfach im direkten Gegensatze zu den unserigen stehen, so sehen wir auch den chinesischen Polizisten sich durch eine Trommel, die er anschlägt, dem Verbrecher bemerkbar machen ([Abb. 485]).

Phot. F. W. Carey.

Abb. 486. Strafe für einen Hühnerdieb in Yünnan,

der so aufgehängt dem Gespötte der Vorübergehenden ausgesetzt wird.

In China gibt es drei Religionen, zwei volkstümliche, den Konfuzianismus und den Taoismus, und eine von auswärts eingeführte, den Buddhismus. Konfuzius (geboren 551 vor Christo), chinesisch Kung-fu-tse, das heißt Kung, der heilige Meister, schuf die nach ihm benannte Lehre; eigentlich erfand er sie nicht, sondern sammelte in den ihm zugeschriebenen heiligen Büchern (Khing und Shu) die alten von der Urzeit an überlieferten religiösen Ansichten des Volkes, die nicht eine Religion im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr Lebensweisheit und Moraltheologie vorstellen. Der Taoismus rührt von Laot-se (geboren 604 vor Christi Geburt) her; seine in dem Tao-teh King niedergelegte Lehre beschäftigt sich vorzugsweise mit dem Tao, das ist dem geraden Wege, was sich vielleicht mit Vernunft oder Natur übersetzen läßt. Während diese beiden Religionssysteme auf chinesischem Boden entsprossen sind, drang der Buddhismus als eine fremde Religion im ersten Jahrhundert nach Christo aus Indien in China ein. Kaiser Ming-ti erkannte im Jahre 65 diese neue Lehre als dritte Staatsreligion für sein Reich an. Alle drei Religionen wirken in China friedlich nebeneinander. Dabei leben aber auch noch animistische Vorstellungen im Volke fort von Baumanbetungen und Verehrung der Wasser- und Windgeister (Feng Shui) ([Abb. 487]). Die Furcht vor bösen Geistern macht sich vielfach in den Gewohnheiten der Chinesen bemerkbar, so unter anderem darin, daß sie vor jeden Hauseingang einen Wandschirm stellen oder die Tür nur in einem bestimmten Winkel offenstehen lassen in der Annahme, daß alle bösen Geister geradeaus gehen und bei dieser Anordnung schwer den Eingang finden. Vor allem zeigt sich der Ausfluß des alten Dämonenglaubens in den Gebräuchen bei der Geburt eines Kindes.

Phot. Arthur Sowerby.