Abb. 126. Heiratszug.

Die mit dem Familienstaat herausgeputzte Braut wird von ihren Freunden begleitet, die an Stangen die Armringe, Halsbänder, Federn und anderen Schmuck tragen, den sie als Brautgeschenk erhielt.

Entsprechend den lockeren Banden der Ehe ist die geschlechtliche Ungebundenheit teilweise eine sehr große, und auf verschiedenen Inseln herrscht anerkannte Prostitution. Auf Neupommern, Neulauenburg, Nissan und so weiter wird eine Witwe zum Gemeingut für alle Männer verurteilt, an dem der Häuptling den Vorrang genießt. Auf dem Bismarckarchipel ist für manche Feste den Weibern Preisgabe gestattet, und bei dem Unu-(Einführungs-)fest der Jünglinge werden vom Häuptling für die teilnehmenden Gäste junge Mädchen zu geschlechtlichen Zwecken gemietet. Auf Florida bestimmen die Häuptlinge verheiratete Frauen von schlechter Führung zu öffentlichen Dirnen und weisen ihnen in einem ihrer Häuser Wohnung an, wofür sie aber auch den größten Teil des Erwerbes einheimsen. Auf den Santa Cruz-Inseln gibt es in den Männerhäusern immer einige Mädchen, die meist schon als Kinder von einem wohlhabenden Junggesellen aufgekauft wurden und später, wenn er ihrer überdrüssig geworden ist, an die übrigen Bewohner des Hauses gleichsam versteigert werden. Auf San Cristobal treffen wir neben den Mädchen, die der freien Liebe huldigen, wie dies ja fast überall vor der Ehe erlaubt ist, auch Frauen und Witwen an, die sich für öffentliche Dirnen ausgeben.

Aus „Kolonie und Heimat“.

Kanuhaus auf Neumecklenburg (Siar).


GRÖSSERES BILD

Phot. Rev. A. H. Fillodean.

Abb. 127. Schweine und Paradiesvögel als Brautpreis.