Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.

Abb. 159 u. 160. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea).

Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.

Abb. 161 u. 162. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea).

Sehr verbreitet über ganz Melanesien ist auch der Glaube an Vorzeichen, im besonderen, wenn es sich um den Ausgang eines geplanten Zuges, entweder zur Jagd oder zum Fischfang oder zum Kriege, handelt. Auf einigen Ost-Neuguinea vorgelagerten Inseln verkündet das Piepen eines fliegenden Fuchses den Fischern am Riff Glück, der Schrei eines gewissen Vogels aber Unglück; wer letzteren hört, kehrt sofort um. Auf einer der Neuhebriden lebt ein kleiner Vogel, dessen Ruf bald wie das einheimische „nein“, bald wie die Stimme eines redenden Menschen klingt. Wenn Männer auf einer Expedition den ersteren Ruf hören, so halten sie dies für ein böses Zeichen, im anderen Falle ziehen sie mit großer Hoffnung aus. Bei den Koita hält man es auf dem Schildkröten- oder Dujongfang für glückbringend, wenn ein fliegender Fisch in ihr Kanu springt, oder auf einem Jagdausflug ein bestimmter Vogel ruft; sofort gehen sie in der Richtung weiter, aus welcher der Ruf erklang. Dagegen gilt das Auftauchen einer grünen Taubenart als ein böses Omen; begegnet eine Jagdgesellschaft einem solchen Tiere aus der Richtung, die sie gerade einschlug, dann kehrt sie sofort um und unternimmt bis zum nächsten Tage nichts weiter. Auch links und rechts spielen in dem Aberglauben der Melanesier eine Rolle. Springt zum Beispiel ein Hornhecht rechts vom Kanu auf oder stößt ein Jäger zufällig mit seinem rechten Fuß gegen einen Stein, so bedeutet dies für ihn Glück, im entgegengesetzten Falle befürchtet er ein Unglück. Manche Vorfälle werden als Warnungen vor einem bösen Ereignis, das im Anzuge ist, angesehen. Das Erscheinen eines Frosches oder eines anderen Geschöpfes, das sonst nicht in eine Hütte zu kommen pflegt, wird von den Bewohnern der Neuhebriden als der Vorbote des Todes gedeutet; eine glänzende, goldfarbene Schlange gilt gleichfalls als Anzeichen des Todes; bleibt sie ruhig liegen, dann glaubt man, daß der Tod durch eine Krankheit verursacht wird, bewegt sie sich aber, dann tritt ein gewaltsamer Tod ein. Auf der Gazellehalbinsel gilt ein gewisser Vogel als Weissager des bevorstehenden Todes; die gleiche Bedeutung haben hier Sternschnuppen; man hält sie für Seelen Abgeschiedener, die auf die Erde kommen, um jemand, den sie sich dazu ausersehen haben, zu holen. Bei den Bewohnern im Innern Neupommerns besagt ein Ring um die Sonne, daß irgend ein Mensch getötet worden ist, phosphoreszierende Lichter auf dem Wasser sollen von badenden Geistern herrühren und so fort.

Auch die Einrichtung des Tabus, das heißt die Sitte, gewisse Gegenstände, Personen oder Plätze gleichsam durch Belegen mit einem Bann für eine bestimmte Zeit oder auch für immer unantastbar oder unbetretbar zu machen, findet sich in Melanesien. Sein Ansehen und seine einschränkende Kraft liegen aber nicht allein in dem persönlichen Verbot, das ein Mann erläßt, sondern in der Macht des Geistes, der vermöge seines Manas mit ihm in Verbindung steht und jede Übertretung des Tabus auch ahndet. Man kann das Tabu hinsichtlich dieser seiner Wirksamkeit mit einem Fluch vergleichen. Durch das Tabu wird im allgemeinen das Eigentumsrecht einer Person geschützt. Der eine will dadurch seine Gärten oder Kokosnußbäume davor bewahren, daß ihm die Erträge geraubt werden, ein anderer sein Fischnetz oder sein Kanu vor Fortnahme, ein dritter belegt sein Haus während längerer Abwesenheit mit einem Tabu aus dem gleichen Grunde. Auch Knaben und Mädchen stehen, wie wir oben hörten, vor Eintritt der Mannbarkeit unter einem Tabu, das heißt, es dürfen bestimmte Personen sich ihnen nicht nähern, sie selbst bestimmte Gegenstände nicht anrühren und bestimmte Speisen nicht genießen. Für die Frauen und Kinder sind die Versammlungshäuser der Männer, sowie die Plätze der geheimen Gesellschaften tabu, das heißt jene dürfen sie nicht betreten und die sich auf ihnen abspielenden heiligen Handlungen nicht anschauen. Äußerlich wird das Tabu durch ein deutlich sichtbares Merkmal gekennzeichnet, zum Beispiel durch Grasbüschel oder Blätterbündel ([Abb. 157]), die man an den betreffenden Gegenstand anbindet, oder durch zwei kreuzweise in die Erde gesteckte Hölzer, geschnitzte Stöcke, zwei mit ihrer konkaven Fläche aufeinander gelegte und am Rande eingekerbte Palmblätter, wodurch das Aussehen eines Krokodilrachens vorgetäuscht wird und anderes mehr ([Abb. 156] u. [158]). Jedes dieser Zeichen genügt als Warnung, die verstanden und im allgemeinen auch befolgt wird. Denn eine Verletzung des Tabus zieht strenge Strafe des Geistes, meistens schwere Krankheit oder auch den Tod nach sich. Auf Kaiser-Wilhelms-Land kann man bei unbeabsichtigter Verletzung des Tabus vor der Strafe bewahrt werden; der Geschädigte verabreicht dem Frevler als Heilmittel ein durch Zauber besprochenes Wasser zum Trinken.

Phot. R. W. Williamson.