Abb. 201. Hochzeitsfestzug. Die Braut wird heimgetragen.

Hochzeitswagen der Hindu,

geschmückt mit geschnitzten Figuren und mythologischen Tiergestalten und von zwei weißen Brahmanenbullen gezogen.


GRÖSSERES BILD

Die Stellung der Frau in Indien ist eine recht tiefe. Der Hindu erblickt in ihr nur ein niedrigstehendes Geschöpf, was schon darin zum Ausdruck kommt, daß die Mädchen bei der Geburt mit einem Fluch begrüßt werden und früher in großen Massen sofort getötet wurden. Das indische Weib verbringt den größten Teil ihres Lebens in der Zenana, das ist dem Frauengemach, das sie nur mit der Genehmigung ihres Gatten, und dann auch nur verschleiert oder in einem verhängten Wagen ([Abb. 202]) verlassen darf. Sie ist in jeder Hinsicht seine Sklavin und ebenso die ihrer Schwiegermutter; denn die junge Frau siedelt nicht in ein eigenes Heim über, sondern in das der Eltern ihres Gatten, wo dem jungen Paar ein paar Räume überlassen werden. Hier fordert die Schwiegermutter die ihr gebührende Ehrfurcht und blinden Gehorsam. In gleicher Weise aber muß die junge Frau ihrem Ehemann in jeder Hinsicht untertänig sein. Das alte Gesetz des Manu schreibt hierüber: „Ihrem Manne soll ein tugendsames Weib mit Achtung ihr Leben lang dienen und ihm auch nach seinem Tode noch anhängen ... wenn auch der Mann sich tadelnswert betrüge und anderer Liebe sich zuwendete und guter Eigenschaften ledig wäre, so soll ein gutes Weib ihn dennoch wie einen Gott verehren; sie darf nichts tun, was ihm mißfällt, weder bei seinem Leben noch nach seinem Tode ... In dem Maße, wie eine Frau ihren Gebieter ehrt, wird sie im Himmel angesehen sein.“ Bleibt eine Ehe kinderlos, so wird das als ein großes Unglück angesehen; auch wenn die Frau ihrem Gatten nur Mädchen zur Welt bringt, wird ihr dies sehr verübelt; erst wenn sie einen männlichen Erben ihm schenkt, steigt sie etwas in seinem Ansehen.

Phot. N. P. Edwards.

Abb. 202. Ein indischer verschlossener Frauenwagen.