Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.
Abb. 346. Bucharische Juden am Tabernakelfest.
Eine Familie hat sich zum Festmahl versammelt.
Jeder Sarte muß sich zeit seines Lebens den Kopf rasieren lassen, sobald sein Bart zu wachsen beginnt; ebensowenig darf er sich ein Haar auf der Oberlippe stehen lassen, hingegen wohl seinen übrigen Bart, der sogar überhaupt niemals geschnitten wird. Schon ganz jungen Kindern, wenn sie das erste Lebensjahr gerade erreicht haben, rasiert man den Kopf, Knaben sowohl wie Mädchen. Letztere lassen sich aber vom siebenten Jahre an die Kopfhaare wieder wachsen. Unter Umständen dürfen zwei kleine Haarbüschel über dem Ohr eines Knaben stehen bleiben, wenn die Eltern damit anzeigen wollen, daß sie ein besonderes Gelübde abgelegt haben; manchmal befestigen sie daran noch eine dichte Flechte Frauenhaar. Weil sie keine Haare auf dem Kopfe haben, tragen alle Sarten beständig eine kleine Mütze, die erwachsenen Männer darüber noch ihren aus meterlangen Tüchern geschlungenen Turban. Ihre Mützen pflegen in bunten, leuchtenden Farben bestickt zu sein. Überhaupt legen alle Sarten großes Gewicht auf besondere Schönheit ihrer Gewandung, die zumeist farbenprächtig ausgestattet ist. Oft genug tragen sie bis zu einem halben Dutzend bunter Chalats, einen über dem anderen, sogar zur heißesten Jahreszeit. — Die Mädchen tragen ihr dichtes, üppiges Haar glatt und in der Mitte gescheitelt und lassen es in zahlreichen Flechten herabhängen. Kopfschmuck ist ihnen verboten. Die verheirateten Frauen verlängern ihre schwarzen Augenbrauen künstlich mittels Farbstifts; zum mindesten bringen sie sie über der Nasenwurzel zusammen, oft aber führen sie sie auch seitwärts weiter. Handflächen und Nägel werden von ihnen, wie es für die Anhängerinnen des Islams Vorschrift ist, mit Henna gefärbt. Bei festlichen Gelegenheiten tragen die Damen viele Korallenschnüre um den Hals und schwere silberne Ringe im Ohr, außerdem mit Türkisen, Korallen und Glasperlen besetzte Amulette über den Ohren im Haar.
Phot. Annette M. B. Meakin.
Abb. 347. Sartenbraut.
Beim Ausgehen trägt jede Sartenfrau einen dicken Schleier aus Roßhaar und ein langes, graues, vom Kopf bis zu den Füßen reichendes Gewand.
Die Sarten können für die strenggläubigsten Mohammedaner der ganzen Welt gelten (Anhänger der Sunna): sie befolgen nicht nur aufs genaueste die Vorschriften des Korans, sondern übertreiben sie unter Umständen sogar. Während jeder andere Mohammedaner sich im allgemeinen damit begnügt, die ihm auferlegten Waschungen an Händen, Füßen und Mund fünfmal am Tage vorzunehmen, gewinnen es die Sarten über sich, diese Vorschrift gegen zwanzigmal zu erfüllen ([Abb. 349] und [350]). — Eine besondere Ehrfurcht bekunden die Sarten gegenüber dem Brot. Diese geht so weit, daß sie es für Unrecht halten, einen Laib Brot „auf den Rücken zu legen“. Nach dem Ramadan legt jede Familie ein Stückchen beiseite, um es bis zur nächsten Fastenzeit als glückbringend aufzubewahren. Es gilt als Zeichen von Wohlhabenheit, wenn ein Sarte vor seinem Gaste seine Brote hoch aufbaut.